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München
Radentscheid: Die Richter haben das letzte Wort
Dass das Innenministerium die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Radentscheid Bayern" vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen will, ist nicht zu kritisieren. Die Verkehrspolitik der Staatsregierung schon.
Radentscheid Bayern       -  Eine Vertreterin des Bündnisses „Radentscheid Bayern“ steht mit ihrem Fahrrad vor dem bayerischen Innenministerium.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Eine Vertreterin des Bündnisses „Radentscheid Bayern“ steht mit ihrem Fahrrad vor dem bayerischen Innenministerium.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:54 Uhr

Die Entscheidung des Innenministeriums, die Zulässigkeit des Volksbegehrens„RadentscheidBayern“ vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, ist nicht zu kritisieren. Wenn Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Prüfung in seinem Haus zu der Auffassung gelangt ist, dass das Volksbegehren möglicherweise rechtlich nicht zulässig ist, weil es in das Budgetrecht des Landtags eingreift, dann ist es sogar seine Pflicht, das zu tun. Es gibt Spielregeln in der Demokratie und in diesem Fall haben die obersten Richter in Bayern das letzte Wort. 

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