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München
Radentscheid: Die Richter haben das letzte Wort
Dass das Innenministerium die Zulässigkeit des Volksbegehrens "Radentscheid Bayern" vom Verfassungsgerichtshof prüfen lassen will, ist nicht zu kritisieren. Die Verkehrspolitik der Staatsregierung schon.
Radentscheid Bayern       -  Eine Vertreterin des Bündnisses „Radentscheid Bayern“ steht mit ihrem Fahrrad vor dem bayerischen Innenministerium.
Foto: Sven Hoppe, dpa | Eine Vertreterin des Bündnisses „Radentscheid Bayern“ steht mit ihrem Fahrrad vor dem bayerischen Innenministerium.
Uli Bachmeier
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:54 Uhr

Die Entscheidung des Innenministeriums, die Zulässigkeit des Volksbegehrens„RadentscheidBayern“ vom Verfassungsgerichtshof prüfen zu lassen, ist nicht zu kritisieren. Wenn Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nach einer Prüfung in seinem Haus zu der Auffassung gelangt ist, dass das Volksbegehren möglicherweise rechtlich nicht zulässig ist, weil es in das Budgetrecht des Landtags eingreift, dann ist es sogar seine Pflicht, das zu tun. Es gibt Spielregeln in der Demokratie und in diesem Fall haben die obersten Richter in Bayern das letzte Wort. 

Staatsregierung macht mit ihrer Verkehrspolitik keine gute Figur

Dass die Staatsregierung in ihrer Verkehrspolitik für die Radfahrerinnen und Radfahrer bisher alles andere als eine gute Figur macht, steht auf einem anderen Blatt. Von ihrem Versprechen aus dem Jahr 2017, den bayernweiten Radverkehrsanteil bis 2025 von 10 auf 20 Prozent zu verdoppeln, ist sie noch meilenweit entfernt. Bayern ist noch längst nicht das „Radl-Land Nummer Eins“, das Ministerpräsident Markus Söder (CSU) propagiert hat. Und der angekündigte Entwurf der Staatsregierung für ein bayerisches Radwegegesetz lässt auch auf sich warten.

Da ist es nicht verwunderlich, dass die Initiatoren des Volksbegehrens und ihre Anhänger verärgert sind. Sie können aktuell nur hoffen, dass der Verfassungsgerichtshof ihren Argumenten folgt und zugunsten von mehr direkter Demokratie entscheidet. Zumindest in den großen Städten hätten sie beste Chancen, das Volksbegehren durchzusetzen und einen Volksentscheid zu ermöglichen. Sollten die Richter zu einem anderen Urteil kommen, bleibt wieder nur der Weg über den Landtag. 

 
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