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Kommentar
Keine Kürzung bei Religion – und trotzdem ein Sieg für die Ministerin
Der Religionsunterricht bleibt vom Grundschulumbau unangetastet – gegen den Willen der Kultusministerin Anna Stolz. Trotzdem geht sie gestärkt aus dem Zwist hervor.
Sarah Ritschel
 |  aktualisiert: 11.03.2024 09:01 Uhr

Der Umbau der Grundschule war ein politischer Nahkampf um das Fach Religion: "Bei Religion wird nicht gestrichen", hatte Ministerpräsident Markus Söder befohlen wie ein strenger Vater, der seinem Kind die Grenzen aufzeigt. Das war an Kultusministerin Anna Stolz gerichtet – aber auch an seine konservativ-gläubige Klientel, die Söder regelmäßig bedient. Man erinnere sich an den Kreuzerlass 2018.

Der Religionsunterricht geht auf einen Vertrag von 1924 zurück

Doch die Kultusministerin fügte sich nicht wie eine gehorsame Schülerin. Sie bekräftigte bei der Präsentation der Reform ihren Glauben daran, dass Kindern in Bayern etwas weniger Religionsunterricht nicht geschadet hätte – sie haben ohnehin so viel davon wie in keinem anderen Bundesland. Am Ende verdankt Söder seinen Sieg über die pädagogische Vernunft auch dem sogenannten Konkordat, einem Vertrag zwischen Kirche und Staat aus dem Jahr 1924.

Er sichert der Kirche zu, beim Ausmaß des Religionsunterrichts mitreden zu dürfen. Was sie getan hat. Das Konkordat ist auch für eine Kultusministerin bindend, selbst wenn sie allen Beteiligten fachlich weit überlegen ist. Dass Stolz sich von pädagogischen Zielen leiten lässt und nicht von Gefallsucht, zeigt ihr Grundschulkonzept überdeutlich. Und das ist für sie der wichtigere Sieg. 

 
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