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Kommentar
Eine kleine Ermutigung für alle Demokraten: AfD-Pöbler müssen bald zahlen
CSU und Freie Wähler, Grüne und SPD demonstrieren im Landtag Einigkeit gegen die Pöbeleien der AfD. Die könnten die Provozierer bald teuer zu stehen kommen.
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Foto: Bayerischer Landtag, dpa | Stefan Löw von der AfD trat mit Gasmaske ans Rednerpult.
Uli Bachmeier
 |  aktualisiert: 24.03.2024 02:42 Uhr

Es mag seltsam erscheinen, dass das erste wichtige Gesetz, mit dem der Bayerische Landtag sich seit der Wahl beschäftigt, ein Gesetz in eigener Sache ist. Haben wir keine drängenderen Probleme? Gibt es aktuell in der Landespolitik wirklich nichts Wichtigeres zu tun, als das Abgeordnetenrecht zu ändern? Die Antwort lautet: Ja und Nein. Es gibt zwar selbstverständlich die großen Daueraufgaben Bildung, Energie, Wohnungsbau und so weiter. Aber an diesem Donnerstag wird es im Plenum des Landtags mit guten Gründen erst einmal um die Grundregeln des demokratischen Miteinanders im parlamentarischen Betrieb gehen.

Die AfD im Landtag: Auftritt mit Gasmaske, "Wahlbetrüger"-Schild, rechtsradikales Saufgelage

Das ist notwendig und vielleicht sogar überfällig. Fünf Jahre lang haben die Abgeordneten von CSU und Freien Wählern, Grünen und SPD immer wieder Störungen und Pöbeleien der AfD ertragen müssen. Es waren nicht nur verbale Ausrutscher in der Hitze eines Wortgefechts, die in der vergangenen Legislaturperiode zu einer Rekordzahl an Rügen gegen AfD-Abgeordnete führten. Es waren auch nicht einfach nur übertrieben scharfe Angriffe auf einen politischen Gegner, sondern es waren stets auch Attacken auf das Parlament insgesamt. Ob ein Auftritt mit Gasmaske, ein Wahlbetrüger-Schild, ein rechtsradikales Saufgelage – die altbekannte Strategie ist offenkundig: Wer ein System bekämpfen will, der muss selbst nach Kräften dazu beitragen, es verächtlich zu machen.

AfD-Abgeordnete haben Rügen provoziert, um sich hinterher in der Öffentlichkeit als Opfer des Systems der „Altparteien“ stilisieren zu können. Derlei Propaganda war bisher günstig zu haben. Eine Rüge war nicht mehr als eine Ermahnung ohne weitere Konsequenzen. Künftig sollen Pöbeleien oder Störungen, die vom Präsidium als erhebliche Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments gewertet werden, mit einem Ordnungsgeld in Höhe von maximal 2000 Euro, im Wiederholungsfall sogar mit maximal 4000 Euro sanktioniert werden.

Ob das wirkt oder nicht, sei dahingestellt. Höchst bedenklich aber ist, dass die Androhung von Geldstrafen überhaupt als notwendig erscheint, um ein Mindestmaß an Anstand durchzusetzen.

Es ist lächerlich, wenn sich die pöbelnde AfD auf Strauß und Wehner beruft

Es geht selbstverständlich nicht darum, missliebige Meinungen zu unterdrücken. Niemand wird im Landtag zur Ordnung gerufen, wenn er eine strengere Flüchtlingspolitik fordert, den Einfluss des Menschen auf den Klimawandel bestreitet, Wladimir Putin toll findet, alle Subventionen streichen will oder darauf beharrt, dass Gendern blöd ist und dass es neben Mann und Frau kein weiteres Geschlecht gebe. Um den Spieß mal umzudrehen: Dass man das alles sagen darf, wird man ja wohl noch sagen dürfen.

Geradezu lächerlich wird es, wenn AfDler sich auf bedeutende Personen aus der bundesdeutschen Vergangenheit berufen, um Pöbeleien und ehrverletzende Redeweisen zu rechtfertigen. Die dabei am häufigsten Genannten – Franz Josef Strauß (CSU) und Herbert Wehner (SPD) – haben sich in Parlamentsdebatten wahrlich nichts geschenkt. Aber ihre Rededuelle waren auf einem intellektuellen Niveau, von dem die AfD-Fraktion im Landtag nicht einmal träumen kann.

Landtagspräsidentin Aigner und den vier demokratischen Fraktionen geht es bei der Änderung des Abgeordnetengesetzes darum, die Wehrhaftigkeit der Demokratie zu demonstrieren. Ihre Einigkeit in dieser Frage ist ein ermutigendes Signal zum Auftakt der Legislaturperiode – nicht mehr, aber auch nicht weniger.

 
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