Am 14. Juni will der bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) ein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit mehrerer Regeln im bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) verkünden. Das teilte Präsident Hans-Joachim Heßler bei der mündlichen Verhandlung einer Popularklage gegen das Gesetz am Donnerstag mit. Doch es sind auch weitere Klagen und Meinungsverschiedenheiten zu dem Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof anhängig, etwa von Grünen und SPD. Mit dem Verkündungstermin im Juni ist die juristische Debatte um das umstrittene Gesetz also noch nicht vorbei.
Der Bund für Geistesfreiheit München und der Bund für Geistesfreiheit Bayern hatten in ihrer Popularklage vor allem den Präventivgewahrsam und den im Gesetz eingeführten Begriff der "drohenden Gefahr", der als Voraussetzung für einige polizeiliche Maßnahmen ausreicht, als verfassungswidrig kritisiert. Das PAG verstoße dabei gegen das Rechtsstaatsprinzip, den Grundsatz der Gewaltenteilung und mehrere Grundrechte. Der Bayerische Landtag und die Staatsregierung halten die Klage für unbegründet.
Das Verfahren hat laut Antragssteller keine großen Erfolgschancen
Mit großen Erfolgschancen rechnen auch die Antragssteller in diesem Verfahren nicht. "Der Ausgang ist relativ klar", sagte Michael Wladarsch, Vorsitzender des Bundes für Geistesfreiheit Bayern, nach der Verhandlung. Ziel der Klage sei vielmehr, Bedenken aus der Bürgerschaft an die Justiz und Staatsregierung zu tragen. "Was in der Öffentlichkeit ankommt, ist trotzdem der emotionale Charakter des Ganzen. Deswegen ist unsere Klage auch eine wichtige, weil wir die Volksstimmung abholen und sensibilisieren."
Präsident Heßler betonte zu Beginn der Verhandlung mehrfach, Gegenstand des Verfahrens sei nicht die verfassungsgemäße Anwendung des PAG in Einzelfällen, sondern die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen selbst.
Die Grünen halten Teile des PAGs für verfassungswidrig
Das PAG regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren politisch umstritten - unter anderem die Möglichkeit des Präventivgewahrsams, der zuletzt häufig im Zusammenhang mit Demonstrationen von Klimaaktivisten richterlich angeordnet worden war. Dieser darf bis zu einem Monat dauern, wenn er der Verhinderung von Straftaten dient.
"In keinem anderen Bundesland verfügt die Polizeiüber die Möglichkeit, Bürgerinnen und Bürger so lange und schon wegen der Begehung von reinen Ordnungswidrigkeiten in Vorbeugehaft zu nehmen", erklärte Katharina Schulze, Fraktionsvorsitzende der Landtagsgrünen. "Die Vorschrift ist unserer Überzeugung nach nicht mit unserer Verfassung vereinbar und ein Hauptkritikpunkt unserer Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof gegen das PAG."
Eine Klage der Linkspartei gegen das PAG wurde zuvor abgewiesen
Auf den Ausgang der weiteren Klagen blickt Wladarsch etwas optimistischer als auf das eigene Verfahren: "Eine Parteiklage kann vielleicht mehr Erfolg haben, weil da mehr Legitimation dahinter steckt als bei uns". Im vergangenen Jahr wurde eine Klage der Linkspartei gegen die im PAG festgelegte polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen. (dpa)