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MÜNCHEN
Klage gegen Söders Kreuz-Erlass
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 02.04.2019 12:35 Uhr

Ein Bündnis von 27 Einzel-Klägern, darunter der Liedermacher Konstantin Wecker und Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne), wollen vor Gericht eine Rücknahme der von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im Sommer angeordneten Anbringung von Kreuzen in allen staatlichen Gebäuden durchsetzen. Koordiniert wird die Klage vom ebenfalls klagenden Bund für Geistesfreiheit, der sich als Interessenvertretung der Konfessionsfreien in Bayern versteht.

Söders Kreuz-Erlass widerspreche dem im Grundgesetz festgeschriebenen Neutralitätsgebot des Staates gegenüber allen Religionen und Weltanschauungen, erklärt der Münchner Rechtsanwalt Dirk Asche, der die Klageschrift erstellt hat. Denn durch die in der Verordnung vorgeschriebene gut sichtbare Anbringung eines christlichen Kreuzes im Eingangsbereich staatlicher Einrichtungen werde „das zentrale Symbol der christlichen Religionsgemeinschaften bevorzugt“, argumentieren die Kläger.

„Auch Söders Trick, das Kreuz seiner christlichen Bedeutung zu berauben und zum kulturellen Symbol zu erklären, ist leicht durchschaubar“, findet Asche. Dass das Kreuz eindeutig ein Symbol des Christentums ist, hätten schließlich selbst hochrangige Vertreter der Kirchen betont. Der Ministerpräsident mische sich mit seiner Argumentation zudem „in die Auslegung des christlichen Glaubens ein“, was absolut nicht seine Aufgabe sei: „Der Staat kann nicht festlegen, wofür das Kreuz steht“, so der Anwalt.

„Auch für mich ist das Kreuz ein wichtiges christliches Symbol“, erklärt die Grünen-Politikerin und bekennende Katholikin Ulrike Gote ihre Klage-Beteiligung: „Deshalb darf keine politische Partei das Kreuz für populistische und wahltaktische Zwecke instrumentalisieren“, findet sie.

Das Bündnis hat zunächst Klage vor dem Verwaltungsgericht München eingereicht. „Wir rechnen uns gute Chancen aus, dort Recht zu bekommen“, sagt Anwalt Asche. Sollte die Klage abgewiesen werden, sei man aber bereit, bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

 
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