Bei ihrer Klage gegen höhere Mindestabstände von Windrädern zu Wohnhäusern macht die Opposition gleich mehrere Verfassungsverstöße geltend. Darauf verwiesen die von SPD, Freien Wählern und Grünen beauftragten Juristen bei der Vorstellung der Klage am Mittwoch in München. Die Klageschriften sollten noch in dieser Woche beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden, hieß es.
„Rechtsstaatsprinzip verletzt“
Zum einen verstößt die sogenannte 10H-Regel nach Darstellung der Juristen gegen Bundesrecht – weil die Grundentscheidung des Bundesgesetzgebers zugunsten eines Windkraft-Ausbaus faktisch ausgehebelt werde. Denn der Bau von Windrädern sei inzwischen nur noch auf einem marginalen Teil der Landesfläche möglich. Und dieser Verstoß gegen Bundesrecht sei derart massiv, dass damit das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung verletzt worden sei.
„Minderheitenrechte missachtet“
Zum Zweiten werde das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingeschränkt, argumentierten die Juristen. Zum Dritten seien bei der Gesetzgebung Minderheitenrechte der Opposition missachtet worden, weil eine zweite Expertenanhörung im Landtag von der CSU-Mehrheit abgelehnt wurde. Zudem würden potenzielle Betreiber von Windkraftanlagen in ihren Grundrechten verletzt. Und schließlich sei der festgelegte Mindestabstand – das Zehnfache der Höhe – unverhältnismäßig. Der Jurist Professor Josef Franz Lindner sagte über das Gesetz sogar, dieses lasse „ein Mindestmaß an Rationalität“ vermissen.