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Kirche
Synodaler Weg: Was machen nun Bayerns Bischöfe?
Der innerkirchliche Reformprozess ist beendet – und geht weiter. Die große Frage lautet: Was wird umgesetzt? Bundesweit blickt man dabei sehr genau auf die bayerischen Oberhirten.
Fünfte Synodalversammlung in Frankfurt am Main       -  Kardinal Reinhard Marx (Mitte), Erzbischof von München und Freising, vor kurzem während der letzten Vollversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt am Main.
Foto: Arne Dedert, dpa | Kardinal Reinhard Marx (Mitte), Erzbischof von München und Freising, vor kurzem während der letzten Vollversammlung des Synodalen Wegs in Frankfurt am Main.
Daniel Wirsching
 |  aktualisiert: 11.03.2024 12:50 Uhr

Die katholischen bayerischen (Erz-)Bischöfe geben sich wortkarg. Wir baten um die Beantwortung dreier Fragen: Nehmen Sie am „Synodalen Ausschuss“ teil? Werden Sie die Predigterlaubnis für Nicht-Geweihte umsetzen? Erlauben Sie offiziell Segensfeiern für homosexuelle Paare? Die Kleriker könnten einfach mit Ja oder Nein antworten, doch einfach ist wenig nach der letzten Vollversammlung des innerkirchlichen Reformprozesses „Synodaler Weg“ in Frankfurt am Main.

Denn die Umsetzung der Beschlüsse liegt in Händen des jeweiligen Ortsbischofs sowie am Vatikan, letztlich am Papst. Und nun? Der Blick richtet sich vor allem auf die bayerischen Bischöfe, die bis zu diesem Donnerstag zu ihrem Frühjahrstreffen in der unterfränkischen Benediktinerabtei Münsterschwarzach zusammengekommen sind. Eine Gruppe aus Bertram Meier (Augsburg), Gregor Maria Hanke (Eichstätt), Rudolf Voderholzer (Regensburg) und Stefan Oster (Passau) hatte in den vergangenen mehr als drei Jahren immer wieder Vorbehalte gegenüber dem Synodalen Weg geäußert: Diskutierte und beschlossene Reformen stünden Kirchenlehre und Tradition entgegen.

Der Augsburger Bischof Bertram Meier müsse noch über seine Teilnahme im "Synodalen Ausschuss" entscheiden, sagt er

Spannend wird daher unter anderem sein, ob sich die genannten Bischöfe – wohl ab Herbst – am Synodalen Ausschuss beteiligen. Auch mit diesem Gremium soll der Reformprozess„auf Dauer gestellt“ werden. Eigentlich sollte es den "Synodalen Rat“ vorbereiten, ein neues überdiözesanes „Beratungs- und Beschlussorgan“ von Bischöfen und Laien. Dieses wurde jedoch vom Vatikan bereits verboten. Die Synodale Viola Kohlberger aus Landsberg am Lech sagte, dass Meierin den Synodalen Ausschuss gehen sollte, um die Gläubigen seines Bistums bei diesem synodalen Schritt zu vertreten. Er selbst sagte unserer Redaktion, er werde „die intensiven Tage in Frankfurt reflektieren und ins Gebet nehmen“. Nach Beratung mit den entsprechenden Gremien seines Bistums werde er dann über seine Teilnahme im Synodalen Ausschuss entscheiden.

Ein Großteil der angefragten sechs bayerischen Ortsbischöfe – nach dem Amtsverzicht Ludwig Schicks gibt es in Bamberg derzeit einen Diözesanadministrator – verweist auf Beratungen. Das tut auch der Münchner Erzbischof Reinhard Kardinal Marx, der den Reformprozess mitinitiiert hatte. Der Regensburger Bischof Voderholzer könne die drei Fragen noch nicht beantworten, weil er sie „zunächst innerhalb des Bistums beraten muss“, hieß es; der Passauer Bischof Oster werde „die Beschlüsse des Synodalen Weges und mögliche nächste Schritte in den nächsten Wochen ausführlich in den Gremien des Bistums beraten“. Als einziger Angefragter wollte sich der Eichstätter Bischof Hanke nicht äußern.

Als sicher kann gelten, dass Marx im Synodalen Ausschuss mitwirkt. Wie der Würzburger Bischof: „Franz Jung ist als Diözesanbischof dabei“, hieß es. Die Antwort aus Bamberg lautete: „Da es zu den Aufgaben des Diözesanadministrators gehört, während der Sedisvakanz die ordentlichen Geschäfte des Diözesanbischofs zu führen, wird Weihbischof Herwig Gössl selbstverständlich an den Sitzungen des Synodalen Ausschusses teilnehmen, sofern ihm das zeitlich möglich ist.“ Laut Kirchenrecht dürfe in der Sedisvakanz allerdings in der Diözese nichts verändert werden, was den künftigen Erzbischof binden würde. Daher werde Gössl weder Segensfeiern für homosexuelle Paare einführen noch eine Predigterlaubnis für Nicht-Geweihte in der Eucharistiefeier umsetzen. „Letzteres wäre auch erst möglich, nachdem der Apostolische Stuhl eine Partikularnorm für den Bereich der deutschen Bistümer genehmigt hat“.

Diözesanratsvorsitzende Hildegard Schütz: Das Laiengremium werde den Augsburger Bischof vollumfänglich beraten

In der Tat ist bei manchen Reformbeschlüssen höchst unklar, was die Bischöfe in Deutschland umsetzen dürfen. So hatte die Glaubenskongregation 2021 deutlich gemacht, dass es „nicht erlaubt“ sei, „Beziehungen oder selbst stabilen Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe“ einschließen. Bischof Meier sagte auf Anfrage: „Dass homosexuelle Paare schon jetzt in manchen Gemeinden gesegnet werden, ist kein Geheimnis. Nun geht es darum, diese Feiern aus der Grauzone in einen offiziellen Rahmen zu geben. Auch das braucht Zeit.“ Er hatte in Frankfurt gegen den sogenannten Handlungstext „Segensfeiern für Paare, die sich lieben“ gestimmt. Beim Thema Predigterlaubnis enthielt er sich.

Hildegard Schütz, Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im BistumAugsburg, betonte, dass sich das Laiengremium vor kurzem „in einem wahrlich synodalen, sehr ausführlichen, teils durchaus auch kontroversen Gespräch mit Bischof Bertram ausgetauscht“ habe. Er habe seine Positionen differenziert erläutert – und der Diözesanrat sei jederzeit bereit, ihn bei einer etwaigen geplanten Umsetzung der Beschlüsse vollumfänglich zu beraten.

 
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