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Bayerisches Gesetz
Das Cannabis-Verbot in Biergärten soll spätestens ab Juli gelten
Gesundheitsministerin Judith Gerlach kündigt eine rasche Umsetzung des bayerischen Gesetzes gegen Cannabis in der Außengastronomie an.
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Foto: Hannes P. Albert, dpa | Bayern verbietet bald den Cannabis-Konsum in Biergärten und auf Volksfesten.
Michael Pohl
 |  aktualisiert: 19.05.2024 02:38 Uhr

Das für Bayern angekündigte Cannabisverbot in Biergärten und auf Volksfesten soll nach Willen der bayerischen Staatsregierung spätestens im Juli in die Praxis umgesetzt werden. „Ich bin zuversichtlich, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause in Kraft treten kann“, sagte die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach vor Beginn der Landtagsberatungen unserer Redaktion.

Bayern verbietet auch Erhitzen und Verdampfen von Cannabis in Biergärten

Die CSU-Politikerin verteidigte das Verbot zugleich gegen Kritik der Opposition „Bayern reagiert auf ein auch handwerklich schlecht gemachtes Cannabis-Gesetz des Bundes mit klaren und umsetzbaren Regelungen, um die Folgen der Legalisierung zu begrenzen.“ Dabei werde zum einen das in Gaststätten und diversen öffentlichen Räumen gültige Nichtraucherschutzgesetz nicht nur auf das Rauchen, sondern auch auf das Erhitzen und Dampfen von Cannabisprodukten erweitert.

CSU kündigt harten Widerstand gegen Cannabis-Modellversuche an

„Wir führen insbesondere auch ein allgemeines Cannabisrauchverbot in Biergärten, Außenbereichen von Restaurants und auf Volksfesten ein, das Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für Polizei und Ordnungsbehörden schafft“, sagte Gerlach.

Zugleich kündigte sie Widerstand an gegen den von der Koalition geplanten zweiten Schritt der Drogenlegalisierung mit Erlaubnis von Modellprojekten für einen legalen Verkauf von Cannabisprodukten. „Sollte die Bundesregierung ihre Pläne in dieser Richtung tatsächlich vorantreiben, werden wir uns mit aller Macht dagegenstemmen, um weitere Schritte einer fehlgeleiteten Drogenpolitik zu verhindern“, sagte Gerlach. „Wir sind überzeugt, dass kommerzielle Vertriebsstrukturen für Cannabis-Produkte gegen Europarecht verstoßen würden“, betonte die CSU-Politikerin. „Daher gibt es auch für entsprechende Modellprojekte keine rechtliche Basis, ganz zu schweigen davon, dass sie unter Aspekten der Suchtprävention und des Gesundheitsschutzes völlig unvertretbar wären.“

 
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