Den „Schultrojaner“ – eine Software zum Aufspüren illegaler Raubkopien auf Schulcomputern – gibt es bisher nur in der Theorie. Dennoch haben die Abgeordneten des Rechtsausschusses im Landtag gestern über alle Parteigrenzen hinweg schon einmal klargemacht, dass sie eine mögliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Lehrer an Bayerns Schulen nicht zulassen werden. Die geplante Spähsoftware der Schulbuchverlage, die damit ihre Urheberrechte schützen wollen, dürfe nur dann zum Einsatz kommen, wenn der Datenschutz garantiert und eine Identifizierung einzelner Lehrer nicht möglich sei.
Früher ging es nur um Kopien auf Papier. Autoren von Schulbüchern oder anderen Texten, die im Unterricht in Kopie verwendet werden, haben ein Recht auf Vergütung. Um dies nicht immer wieder einzeln abrechnen zu müssen, schließen die Länder seit 1996 einen millionenschweren Gesamtvertrag mit den Verlagen. Die Lehrer dürfen kopieren, die Autoren werden dafür pauschal bezahlt.
In der digitalen Welt aber lässt sich der Schutz von Urheberrechten und geistigem Eigentum offenbar nicht mehr so einfach durchsetzen. Es geht nicht mehr nur um Kopien, sondern auch um Texte, Filme oder Musik, die digital gespeichert werden. Im neuesten „Gesamtvertrag Vergütung“ wurde deshalb von den Ländern eine Klausel akzeptiert, die den Einsatz von Spähsoftware gestattet. Dies sorgte für erhebliche Unruhe an den Schulen.
Die Debatte der Abgeordneten um den „Schultrojaner“ endete zwar einvernehmlich, aber ohne konkretes Ergebnis. „Das Beste wäre, diese Software niemals einzusetzen“, sagte Andreas Fischer (FDP). Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) wies allerdings darauf hin: „Wir können das Problem noch nicht behandeln, weil es die Software noch gar nicht gibt.“