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Justiz
Ursula Herrmanns Entführer zieht wieder nach Bayern
Werner Mazurek kann das Gefängnis am 7. Juni verlassen. Es gibt nur noch eine Hürde für seine Haftentlassung. Warum er danach in den Freistaat zurückkehrt.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:43 Uhr

Der rechtskräftig verurteilte Entführer der kleinen Ursula Herrmann vom Ammersee kann nach 15 Jahren das Gefängnis am 7. Juni verlassen. Dies hat das Landgericht Lübeck nach Auskunft von Mazureks Verteidiger Walter Rubach entschieden. Zuvor hatte es am Donnerstag eine gerichtliche Anhörung gegeben. Alle entscheidenden Stellen haben sich für eine vorzeitige Freilassung des zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Mazurek ausgesprochen. Es gibt nur noch eine Hürde: Das Datum der Entlassung aus der JVA Lübeck gilt nur, wenn die Augsburger Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet. Da sich die Anklagebehörde aber ebenfalls für eine Freilassung unter bestimmten Bedingungen ausgesprochen hat, ist nicht davon auszugehen, dass sie den Gerichtsbeschluss angreift. Damit wäre der 73 Jahre alte Werner Mazurek am kommenden Mittwoch ein freier Mann. 

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