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COBURG
Gericht verurteilt Täter im Bordellbetreiber-Prozess
Prozess um Tod eines Coburger Bordellbetreibers       -  ARCHIV - Die wegen Mordes angeklagten Peter G. (v) und Paul K. (r) sitzen am 07.04.2016 zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht in Coburg (Bayern). Wegen des gewaltsamen Todes eines Coburger Bordellbetreibers im Dezember 2013 stehen insgesamt vier Angeklagte in einer Neuauflage des Prozesses erneut vor Gericht. Foto: Daniel Karmann/dpa (Angeklagte aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht) (zu dpa «Gericht fällt Urteil im  Bordellbetreiber-Prozess» vom 07.09.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Foto: A3609/_Daniel Karmann (dpa) | ARCHIV - Die wegen Mordes angeklagten Peter G. (v) und Paul K. (r) sitzen am 07.04.2016 zu Prozessbeginn im Sitzungssaal im Landgericht in Coburg (Bayern).
dpa
 |  aktualisiert: 03.12.2019 09:15 Uhr

Zwei Männer aus dem Rockermilieu müssen für den Mord an einem Coburger Bordellbetreiber lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht verurteilte sie als Auftragstäter. Als Auftraggeber standen eine Frau und ihr Ehemann vor Gericht.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die vier gemeinsam geplant hatten, den Bordellbetreiber zu überfallen und schwer zu verletzen. Die Vorsitzende Richterin sprach von einem «furchtbaren Verbrechen».

Dennoch sei nicht geplant gewesen, das Opfer bei der Tat zu töten, urteilte das Gericht. Deshalb sei die Frau als Mittäterin bei Raub mit Todesfolge schuldig, nicht aber als Mittäterin bei Mord. Dafür verurteilten sie die Richter zu zwölf Jahren Gefängnis. Die 44-Jährige lebte von ihrem Ehemann getrennt und führte eine Beziehung mit dem Opfer.

Mörder hatten auf Opfer eingetreten

Den beiden Mördern hatte sie den Hausschlüssel gegeben und mit einem Anruf sichergestellt, dass das Opfer zu Hause war. Ihr Ehemann erhielt wegen Anstiftung unter Einbeziehung zweier früherer Urteile eine Strafe von zwölf Jahren und einem Monat.

Die beiden 47 und 25 Jahre alten Mörder hatten auf das 66 Jahre alte Opfer so stark eingeschlagen und -getreten, dass es starb. Anschließend stahlen sie noch rund 550 Euro und durchwühlten sein Haus, um einen Einbruch vorzutäuschen. Hinter der Anstiftung durch Frau und Ehemann stand Habgier, urteilten die Richter. Die 44-Jährige habe das Bordell des Opfers übernehmen wollen und als Lebensgefährtin zugleich auf eine Erbschaft aus seinem Testament gehofft.

Das Landgericht verhandelte den Fall zum zweiten Mal. In einem ersten Urteil waren die beiden Haupttäter nur wegen Totschlags verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob den Richterspruch nach einer Revision der Staatsanwaltschaft auf. Der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Lieb äußerte sich zufrieden mit dem neuen Urteil: «Wichtig war, dass eine Verurteilung wegen Mordes am Ende steht» - denn es habe sich um eine besonders brutale Tat gehandelt, sagte Lieb.

 
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