Am 50. Verhandlungstag des NSU-Prozesses hat das Oberlandesgericht München nach heftigen Diskussionen über die Verhandlungsführung die Befragung eines Waffenexperten abgebrochen. Der BKA-Beamte sollte am Donnerstag ein Gutachten über die wichtigste Waffe der Neonazi-Terroristen vor Gericht präsentieren: Mit einer Pistole der Marke „Ceska“ erschossen die Mitglieder des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) laut Anklage neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft.
Der Experte verlor sich allerdings zunächst in Details zu Anhaftungen an einzelnen Geschossen, was Zschäpe-Anwalt Wolfgang Stahl beanstandete: „Ich kann das nicht verstehen, was der Sachverständige da macht.“ Dann versuchte der Waffenexperte, seine Methodik zu erklären, was einen Verteidiger an eine „Kriminologische Vorlesung“ erinnerte, die keinen Bezug zu den konkreten Fällen erkennen lasse.
Zudem wurde beanstandet, dass der BKA-Beamte Fotos mitgebracht hatte, die den Beteiligten noch nicht vorlagen. Schließlich unterbrach der Vorsitzende Richter Manfred Götzl die Vernehmung. Der Sachverständige soll nun an einem anderen Termin gehört werden und bis dahin fehlende Fotos nachreichen. Zuvor hatten Experten den Mord an Ismail Yasar im Jahr 2005 in Nürnberg rekonstruiert. Ein LKA-Beamter kam zu dem Ergebnis, dass der Täter fünf Schüsse auf Yasar feuerte. Demnach streifte der erste Schuss das Opfer an der Wange, der zweite durchschlug den Schädel des 50-Jährigen, der möglicherweise in gebeugter Haltung Schutz suchte. Anschließend feuerte der Täter dem am Boden liegenden Yasar drei Mal in den Oberkörper.