Der Streit um das neue bayerische Polizeiaufgabengesetz (PAG), das die CSU-Mehrheit bereits kommende Woche im Landtag verabschieden will, bleibt hitzig: An diesem Donnerstag wollen Gegner auf einer Großdemonstration in München gegen die geplante Neuregelung protestieren. Rund 12 000 Teilnehmer werden erwartet.
Getragen wird dieser Protest von einem unter dem Namen „#NOPAG“ zusammengeschlossenen Bündnis verschiedener Parteien, Verbände und Organisationen, zu dem unter anderem SPD, Grüne, FDP, die Gewerkschaft ver.di oder der bayerische Journalistenverband BJV gehören. Mitglieder des Bündnisses sind allerdings auch mehrere vom Verfassungsschutz als linksextremistisch eingeordnete Organisationen wie die Rote Hilfe e.V., die Antikapitalistische Linke oder die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD). Demokratische Parteien, die mit Verfassungsfeinden gemeinsame Sache machten, diskreditieren sich selbst, kritisiert deshalb CSU-Generalsekretär Markus Blume: „Bei der Demo sind linke Chaoten dabei, die mit Staat und Polizei schon immer auf Kriegsfuß stehen.“
Viele falsche Behauptungen
Kritik, die man in dem Bündnis nicht nachvollziehen kann: Sie sei sehr froh, dass der Protest auf einer breiten gesellschaftlichen Basis stehe, sagt etwa die Grünen-Politikerin Ulrike Gote. Die CSU sollte sich zudem mit den Argumenten der PAG-Gegner auseinandersetzen, „als sich darüber zu beschweren, wer da protestiert“, schimpft Gote. Allerdings räumen Mitglieder des Bündnisses hinter vorgehaltener Hand durchaus ein, dass auch nicht alle Unterstützer immer korrekt argumentieren.
So heißt es etwa auf einem überall in München an Laternen oder Briefkästen angebrachten leuchtend roten Aufkleber unter der Überschrift „Wir sind alle verdächtig! #NOPAG“, nach dem neuen Gesetz dürften „PolizistInnen u.a. Explosionsmittel mit sich tragen“. Tatsächlich bleibt der Besitz etwa von Handgranaten wie bislang auf die beiden SEK-Einheiten in München und Nürnberg beschränkt. Ein Einsatz ist zudem nur auf ausdrückliche Freigabe der Polizeiführung möglich.
Private E-Mails verändern?
Auch die pauschale Behauptung auf den Aufklebern, die Polizei dürfe künftig private Briefe oder E-Mails „lesen, kopieren, löschen, verändern“ sei nicht korrekt, beteuert Landepolizeipräsident Wilhelm Schmidbauer. Richtig sei, dass im Zuge einer Online-Durchsuchung auf richterliche Anordnung etwa eine digitale Anleitung zum Bombenbau manipuliert werden könnte. Persönliches sei dagegen durch das neue Gesetz sogar besser geschützt, als bislang – weil etwa die Ergebnisse einer Telefonüberwachung künftig zuerst von einer unabhängigen Stelle gefiltert werden müssten.
Es würden viele unbegründete Ängste gegen das Gesetz geschürt, kritisiert Schmidbauer: So beschränke sich etwa die geplante DNA-Analyse „auf äußere körperliche Merkmal, die man für eine Fahndung braucht“. Auch die neuen Möglichkeiten der Videoüberwachung seien weit von „Big Brother“ entfernt: Nach einem Gesicht könne die Polizei auch künftig nur gezielt und bei einer konkreten Gefahr fahnden. Ohne konkrete Gefahr soll die Polizei künftig mit Videohilfe etwa bei Großveranstaltungen nur nach unbeaufsichtigten Koffern oder Rucksäcken suchen dürfen. Mit 49 eigenen Videokameras sei man allerdings auch hier weit weg von einer Totalüberwachung, argumentiert der Polizei-Chef.
„Mehr Befugnisse als das BKA“
Viele der laut Landtags-SPD 35 neuen Befugnisse fußten allerdings auf dem rechtlich unbestimmten Begriff der „drohenden Gefahr“ und seien auch inhaltlich nicht ausreichend begründet, kritisierte dagegen der Münchner Richter und PAG-Experte Markus Löffelmann auf einer Podiumsdiskussion in München: „Der Bürger weiß oft nicht, wann genau die Polizei eingreifen darf.“ Dies sei auch aus juristischer Sicht „hochproblematisch“. Zudem lege das bayerische Gesetz die auf die Terrorismusbekämpfung bezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz„sehr breit für das gesamte Aufgabenspektrum der Polizei“ aus. Dies führe dazu, dass bayerische Polizisten „bei der Gefahrenabwehr künftig mehr Möglichkeiten haben, als das BKA bei der Terrorabwehr“. Allein dies sei unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit fragwürdig.
Die „drohende Gefahr“ liege nun einmal „im Bereich der Prognose“, kritisiert auch der SPD-Rechtsexperte Franz Schindler: „Und Prognosen können auch falsch sein.“ Die „Vor-Verlagerung der Eingriffsschwelle“ auf die reine Möglichkeit einer Straftat durch das neue Polizeigesetz hält Schindler grundsätzlich für den falschen Weg: „Man sollte nicht den Eindruck erwecken, man könnte alle Straftaten verhindern, wenn die Polizei nur die geeigneten Befugnisse dazu hätte“, mahnt er: „Denn dies wäre dann kein freiheitlicher Rechtsstaat mehr.“
Weder der Kommentar von Stern, noch die dazu geäußerte Einzelmeinung, die ich damit aber beide natürlich als Meinungsäußerung akzeptiere , finden Interesse oder gar Zustimmung; sie zeugen m.E. lediglich von einer gewissen ideologischen Präferenz.
erst einmal weg ist, gibt es keine (persönliche) Sicherheit mehr.
( Das musste jetzt raus )
Wenn Ihnen die Freiheit so wenig wert ist, dann wandern Sie doch in ein autoritär regiertes Land aus.
Ich jedenfalls möchte mir meine Freiheit auf Grund irgendwelcher Verleumdungen nicht nehmen lassen.