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MÜNCHEN/GEMÜNDEN
Fragezeichen im Fall Felbinger
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 12.11.2015 03:23 Uhr

Der Landtagsabgeordnete der Freien Wähler, Günther Felbinger aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart) könnte schon sehr bald staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen Betrugsverdachts ausgesetzt sein: Die Staatsanwaltschaft München I hat den Landtag am Mittwoch über die Prüfung von Ermittlungen gegen Felbinger informiert. Felbinger hatte sich am Anfang der Woche selbst angezeigt, nachdem er durch Medienrecherchen unter Druck geraten war. Zudem liegt der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige vor.

Nach den geltenden Regeln hat der Landtag nun 48 Stunden Zeit, Widerspruch gegen Ermittlungen einzulegen. Geschieht dies nicht – wovon im Fall Felbinger auszugehen ist –, könnten bereits am Freitag ein Aktenzeichen angelegt und Betrugsermittlungen eingeleitet werden.

Felbinger hatte gegenüber dieser Redaktion eingeräumt, von 2008 bis 2013 sogenannte Werkverträge mit Parteigliederungen der Freien Wähler abgerechnet zu haben, ohne dafür nachweisbare Gegenleistungen vorlegen zu können. Ein besonderes Problem für den Landtagsabgeordneten aus Gemünden (Lkr. Main-Spessart) könnte auch eine mögliche Trickserei mit Büromietkosten in den vergangenen beiden Jahren darstellen, über die das ARD-Magazin „Report Mainz“ zuerst berichtet hatte.

Felbinger hat offenbar den Sohn des Vermieters der Büroräume proforma auf 450-Euro-Basis angestellt und diese Kosten über das jedem Abgeordneten zustehende Personalkostenbudget abgerechnet. Einen Mietvertrag, den Felbinger über die ihm zur Verfügung stehende monatliche Kostenpauschale hätte begleichen müssen, konnte er dem Landtag wohl zunächst nicht vorlegen. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) hatte Felbinger deshalb letzte Woche eine Frist zur Klärung der offenen Fragen bis zu diesem Mittwoch gegeben.

Nicht genutzte Mittel der Kostenpauschale bleiben – anders als nicht genutztes Personalbudget – in der Tasche des Abgeordneten. Felbinger hat inzwischen nicht nur rund 60 000 Euro für die fragwürdigen Werkverträge, sondern auch rund 5000 Euro aus diesem Arbeitsvertrag an die Staatskasse zurücküberwiesen.

Im Landtag herrschte am Mittwoch großes Unverständnis über die von Felbinger eingeräumten Fehler. Einen Grund für eine neuerliche Verschärfung der Regeln für Abgeordnete sieht man aber offenbar in allen Fraktionen nicht. Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Thomas Gehring, verwies darauf, dass etwa Verträge mit Parteigliederungen seit der letzten Verschärfung 2013 ausgeschlossen seien. „Illegales Verhalten lässt sich leider nie komplett verhindern“, glaubt der CSU-Mann Josef Zellmeier.

Freie-Wähler-Chef Hubert Aiwanger kündigte gegenüber dieser Redaktion „volle und schonungslose Aufklärung“ der Vorgänge an. Es sei gut, dass Felbinger bereits die notwendigen politischen Konsequenzen gezogen und seine Parteifunktionen zur Verfügung gestellt habe. Ein Ausschluss aus der Landtagsfraktion oder Felbingers Landtagsmandat stünden derzeit nicht zur Debatte.

Aiwanger beteuerte, erst in den letzten zwei Wochen von Felbingers Problemen erfahren zu haben: „Ich habe mit so etwas auch überhaupt nicht gerechnet.“

-> Das Thema Seite 8
 
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