
Seit 1. September gibt es in Bayern das Familiengeld. Auch wenn der Streit um die Anrechnung des Betrags auf Hartz-IV-Zahlungen die Einführung etwas überlagert hat, so freuen sich viele Bürger in Bayern über das zusätzliche Geld. Das große Interesse am Familiengeld spiegelte sich auch in unserer Telefonaktion wider. Melanie Klausberger, Mira Herrenschmidt und Laura Endres, Expertinnen des Zentrums Bayern Familie und Soziales in Würzburg, beantworteten am Telefon die Fragen unserer Leser. Da sich viele Fragen glichen, haben wir die interessantesten Fragen und Antworten hier zusammengefasst.
Frage: Welche Anspruchsvoraussetzungen muss ich erfüllen, um das Familiengeld zu erhalten?
Anspruch auf Familiengeld hat, wer seine Hauptwohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Bayern hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und dieses Kind selbst erzieht. Wenn der Antragsteller und das Kind in einem Haushalt leben, wird angenommen, dass das Kind selbst durch den Berechtigten erzogen wird. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind zum Beispiel eine Kindertageseinrichtung besucht. Das Kind muss also nicht durchgehend selbst betreut werden.
Wie viel Geld bekomme ich?
Das Familiengeld ist einkommensunabhängig. Es beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 250 Euro pro Monat und wird für ein- und zweijährige Kinder, die ab dem 1. Oktober 2015 geboren sind, gezahlt. Insgesamt kann man so – vom 13. bis zum 36. Lebensmonat, abhängig vom Geburtsdatum des Kindes – bis zu 6000 Euro erhalten. Für das dritte und jedes weitere Kind beträgt die Leistung 300 Euro im Monat. Insgesamt kommt man so auf bis zu 7200 Euro. Bei Mehrlingen wird die finanziell vorteilhafteste Förderung angewendet. Beispiel: Eine Familie hat bereits ein Kind und bekommt dann Zwillinge. Beide Zwillingskinder werden als drittes Kind gezählt. Die Eltern erhalten für beide Zwillingskinder jeweils 300 Euro pro Monat. Das Familiengeld wird monatlich gezahlt. Eine einmalige Auszahlung des gesamten Betrages ist nicht möglich.
Wann kommt mein Geld?
Das Bayerische Familiengeld wird nach der Bewilligung jeweils im Lauf des Lebensmonats gezahlt, für den es bestimmt ist. Das ist in der Regel in der ersten Hälfte des Lebensmonats. Das Familiengeld wird monatlich gezahlt. Eine einmalige Auszahlung des gesamten Betrages ist nicht möglich.
Wie läuft das Verfahren? Muss ich einen Antrag stellen?
Wer in Bayern Elterngeld beantragt und bewilligt erhalten hat, muss keinen Antrag stellen. Der Elterngeldantrag gilt zugleich auch als Antrag auf Familiengeld. Damit müssen über 98 Prozent der Bürger im Freistaat keinen Antrag stellen.
Wie ist der aktuelle Stand? Wie viele Fälle sind schon erledigt?
Das Gesetz ist zum 1. August 2018 in Kraft getreten. Seit dem Start des Familiengeldes hat das Zentrum Bayern Familie und Soziales über 75 Prozent aller Familiengeldfälle bearbeitet. Das sind ungefähr 175 000 erlassene Bewilligungen in rund sieben Wochen, also 25 000 Entscheidungen pro Woche oder täglich knapp 3600. Die Zahlungen sind ebenfalls schnell angelaufen: Für gut 100 000 Kinder wurden bereits über 25 Millionen Euro ausgezahlt, Tendenz stark steigend. Das bewilligte Familiengeld wird innerhalb kurzer Zeit nach Beginn des jeweiligen Lebensmonats des Kindes, für das Familiengeld zusteht, automatisiert angewiesen.