Eine Unterschrift mit fatalen Folgen bringt sieben ehemalige Vorstände der BayernLB vor Gericht. Wochenlang konnten sie hoffen, doch noch um eine Anklage wegen des Milliarden-Fehlkaufs der österreichischen Bank Hypo Group Alpe Adria (HGAA) im Jahr 2007 herumzukommen. Doch seit Donnerstag ist klar, dass sie sich wegen des Debakels in einem Strafprozess vor dem Landgericht München verantworten müssen. Das Oberlandesgericht München ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft im Gegensatz zum Landgericht vollständig zu. Damit muss sich nach der HSH Nordbank zum zweiten Mal in Deutschland eine ganze Vorstandsriege einer Landesbank vor Gericht verantworten.
Vor allem für den Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken, Michael Kemmer, dürfte der Auftritt vor Gericht unangenehm werden – denn er hat als einziger der Ex-Vorstände noch ein öffentliches Amt. Er war damals Finanzchef bei der BayernLB – und trifft vor Gericht auf sechs seiner ehemaligen Kollegen im Vorstand. Dazu gehört auch Gerhard Gribkowsky, der 2012 wegen Schmiergeldzahlungen von Formel 1-Boss Bernie Ecclestone zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt wurde.
Kaufvertrag für 1,65 Milliarden
Die Vorstände hatten die Übernahme der österreichischen Bank im Jahr 2007 beschlossen, obwohl schon bekannt war, dass die Bank Probleme hatte. Selbst die Österreichische Nationalbank hatte damals vor massiven Unregelmäßigkeiten gewarnt. Dennoch sahen die damaligen Vorstände nach Ansicht der Staatsanwaltschaft über Risiken hinweg, um die Geschäfte der BayernLB auszudehnen. Die Hypo Alpe Adria sollte für die BayernLB das Sprungbrett nach Osteuropa sein – und dies „um fast jeden Preis“. Am 22. Mai 2007 unterschrieben sie den Kaufvertrag für 1,65 Milliarden Euro. Danach nahm das Drama seinen Lauf und kostete die Steuerzahler in Bayern am Ende rund 3,7 Milliarden Euro.
Schon im Mai 2011 erhob die Münchner Staatsanwaltschaft wegen der HGAA-Übernahme Anklage wegen Untreue gegen die Ex-Vorstände. Nach einer langwierigen Prüfung lehnte das Landgericht die Zulassung der Anklage in diesem Punkt aber ab und beschränkte sie auf kleinere Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft legte dagegen mit Erfolg Beschwerde ein und darf ihre Anklage nun fast in vollem Umfang vor Gericht bringen.