
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat in mehreren Musterverfahren die Klagen von Bauern gegen die Düngeverordnung im Freistaat am Donnerstag überwiegend abgelehnt. In drei von vier Verfahren habe das Gericht grundsätzliche Einwände gegen die Verordnung zurückgewiesen, teilte der VGH mit. Rechtskräftig sind die Urteile noch nicht. Die Beteiligten können Revision zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Landwirte dürfen nach der Verordnung auf Feldern, die wegen zu hoher Nitratwerte als "rote Gebiete" ausgewiesen sind, nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen. Diese Einschränkungen beim Düngen seien wegen der Wichtigkeit des Gewässerschutzes grundsätzlich zumutbar, teilte der Verwaltungsgerichtshof mit. Auch die Messstellen seien für die Ausweisung der roten Gebiete zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend vorhanden, erklärte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag.
Die klagenden Landwirte bekamen lediglich in einem Verfahren recht
Nur in einem der vier Verfahren gaben die Verwaltungsrichter den klagenden Landwirten recht, da eine Messstelle nicht nachvollziehbar gewählt worden sei. Im entsprechenden Gebiet verliere die Verordnung damit ihre Wirksamkeit. Ansonsten konnte der Senat bei den Messstellen demnach "keine Mängel feststellen, die sich auf die Gebietsausweisung ausgewirkt hätten", erklärte die Vorsitzende.
Die Kläger hatten argumentiert, dass das Netzwerk der Messstellen lückenhaft sei. Die zuständige Verwaltung dokumentiere außerdem nicht genau genug, wann und wo gemessen werde. Deshalb sei nicht klar, ob die Landwirtschaft die zu hohen Nitratwerte wirklich verursache oder andere Faktoren für die Nitratbelastung verantwortlich seien. (dpa)