zurück
Die GEZ-Reform in Fragen und Antworten
Redaktion
 |  aktualisiert: 16.11.2015 12:11 Uhr
Wieviel muss ich für meinen Haushalt zahlen?

Künftig gilt die Faustregel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Egal ob Pärchen, Großfamilie oder Vierer-WG – nur einer zahlt. Allerdings

werden immer 17,98 Euro fällig. Einen ermäßigten Satz für Leute ohne Fernseher gibt es nicht mehr. Ausnahmen gibt es nur für sehr arme Leute, BAföG-Empfänger und einen Teil der behinderten Menschen. Die Sender beteuern, dass sich für 90 Prozent der Bürger nichts ändere.

Was ist mit der Zweitwohnung?

Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag fällig.

Wieviel muss man für das Auto zahlen?

Gar nichts, sofern man es privat nutzt. Das ist mit dem Haushaltsbeitrag schon abgegolten. Anders verhält es sich mit Dienstwagen: Zahlt der Besitzer für ein Büro, kostet das erste Dienstfahrzeug nichts. Für jedes weitere Auto fallen 5,99 Euro an. Bei mehreren Betriebsstätten ist jeweils ein Wagen beitragsfrei.

Was haben Firmen zu erwarten?

Die Höhe des Beitrags für Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und

Dienstwagen. Der kleinste Beitrag sind 5,99 Euro für Mittelständler mit bis zu acht Mitarbeitern. Große Unternehmen müssen mehr zahlen als kleine. Für Schulen, Universitäten, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten Ausnahmen. Sie zahlen maximal einen Beitrag pro Niederlassung.

Was gilt für Selbstständige und Freiberufler?

„Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten“, teilen die Sender mit. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Auto.

Wozu eigentlich diese Reform?

Die öffentlich-rechtlichen Sender berufen sich auf den Fortschritt der Technik. Mit Computer und Smartphones könnten die Bürger alle Programme genauso verfolgen. Deswegen sei das klassische Gebührensystem veraltet. Das neue Modell soll das System gerechter, transparenter und einfacher – und die unbeliebten GEZ-Fahnder überflüssig – machen. Da jeder Haushalt erst einmal herangezogen wird, entfällt für die Sender sehr viel Aufwand.

Bringt die Reform den Sendern mehr Geld?

Nein, beteuern zumindest die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und schränken auf ihrer Website zugleich ein: „Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist.“

Was gilt für die Empfänger von Sozialleistungen?

Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen. Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen.

Und für Härtefälle?

Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Bundesausbildungsförderungsgesetz
Pflegegeld
Polizei
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Leider geht aus Ihrem Bericht nicht hervor, dass die einzelnen Teilnehmer einer WG selbst tätig werden müssen! Die Umstellung erfolgt nicht automatisch. Es gilt nach wie vor - angemeldet --> Knete her! Eine Rückerstattung zu viel gezahlter "Rundfunk- und Fernsehsteuer" ist meines wissen nicht vorgesehen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • "Zahlen müssen also auch Bürger ohne Fernseher"
    Und wenn nicht bezahlt wird? Kommt da der Eintreiber? Das möchte man doch sehen, ein Eintreiber z.B. vor der Haustüre des Miri-Clans in Bremen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten