Künftig gilt die Faustregel: „Eine Wohnung – ein Beitrag“. Egal ob Pärchen, Großfamilie oder Vierer-WG – nur einer zahlt. Allerdings
werden immer 17,98 Euro fällig. Einen ermäßigten Satz für Leute ohne Fernseher gibt es nicht mehr. Ausnahmen gibt es nur für sehr arme Leute, BAföG-Empfänger und einen Teil der behinderten Menschen. Die Sender beteuern, dass sich für 90 Prozent der Bürger nichts ändere.
Für eine Zweitwohnung ist ein eigener Rundfunkbeitrag fällig.
Gar nichts, sofern man es privat nutzt. Das ist mit dem Haushaltsbeitrag schon abgegolten. Anders verhält es sich mit Dienstwagen: Zahlt der Besitzer für ein Büro, kostet das erste Dienstfahrzeug nichts. Für jedes weitere Auto fallen 5,99 Euro an. Bei mehreren Betriebsstätten ist jeweils ein Wagen beitragsfrei.
Die Höhe des Beitrags für Firmen, Verbände und Institutionen richtet sich nach der Anzahl der Niederlassungen, Beschäftigten und
Dienstwagen. Der kleinste Beitrag sind 5,99 Euro für Mittelständler mit bis zu acht Mitarbeitern. Große Unternehmen müssen mehr zahlen als kleine. Für Schulen, Universitäten, Polizei, Feuerwehren oder Jugendheime gelten Ausnahmen. Sie zahlen maximal einen Beitrag pro Niederlassung.
„Wer als Selbstständiger oder Freiberufler seinen Arbeitsplatz in einer Privatwohnung eingerichtet hat, für die bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, muss dafür keinen weiteren Beitrag leisten“, teilen die Sender mit. Es fällt aber der Beitrag für betrieblich genutzte Fahrzeuge an: monatlich 5,99 Euro pro Auto.
Die öffentlich-rechtlichen Sender berufen sich auf den Fortschritt der Technik. Mit Computer und Smartphones könnten die Bürger alle Programme genauso verfolgen. Deswegen sei das klassische Gebührensystem veraltet. Das neue Modell soll das System gerechter, transparenter und einfacher – und die unbeliebten GEZ-Fahnder überflüssig – machen. Da jeder Haushalt erst einmal herangezogen wird, entfällt für die Sender sehr viel Aufwand.
Nein, beteuern zumindest die öffentlich-rechtlichen Anstalten. Und schränken auf ihrer Website zugleich ein: „Tatsächliche Mehr- oder Mindereinnahmen durch das neue Finanzierungsmodell lassen sich erst ermitteln, wenn diese weitreichende Reform umgesetzt ist.“
Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Grundsicherung, Pflegegeld, Sozialhilfe oder von Leistungen nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden bei Vorlage entsprechender Nachweise vom Rundfunkbeitrag ausgenommen. Junge Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bekommen und nicht bei den Eltern leben, müssen auch nicht zahlen.
Wer keine Sozialleistungen erhält, weil seine Einkünfte haarscharf die Bedarfsgrenze überschreiten, kann eine Befreiung als besonderer Härtefall beantragen. Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrags, also 17,98 Euro, ist.
Und wenn nicht bezahlt wird? Kommt da der Eintreiber? Das möchte man doch sehen, ein Eintreiber z.B. vor der Haustüre des Miri-Clans in Bremen.