Unter anderem mit einer Landarzt-Quote von bis zu fünf Prozent der Medizin-Studienplätze in Bayern will die CSU-Fraktion im Landtag dem wachsenden Hausärzte-Mangel vor allem in ländlichen Regionen entgegenwirken. Der Vorstoß ist Teil eines umfassenden Gesetzespaketes zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung, den die CSU-Mehrheit im Maximilianeum nun vorgelegt hat.
Eine überall im Land ausreichende medizinische Versorgung dauerhaft sicherzustellen, „ist eines der drängendsten politischen Themen, die wir in Bayern haben“, glaubt der CSU-Gesundheitsexperte Bernhard Seidenath.
Denn rund ein Drittel der derzeit gut 9000 bayerischen Hausärzte sei älter als sechzig Jahre. Viele Hausarztpraxen müssten deshalb in den kommenden zehn Jahren neu besetzt werden.
Doch einen geeigneten Nachfolger zu finden, sei schon heute für viele Hausärzte sehr schwierig: Selbst in den Städten „werden Hausarzt-Praxen nicht mehr wie warme Semmeln neu vergeben“, so Seidenath.
Hauptgründe dafür sind aus Sicht der CSU für viele junge Mediziner wenig attraktive Arbeitsbedingungen mit rund um die Uhr Bereitschaft und einem hohen finanziellen Risiko bei der Praxis-Übernahme, aber auch eine zu geringe Zahl an Studienplätzen für Nachwuchs-Mediziner. „Wir haben zwar in Bayern so viele Ärzte, wie noch nie. Aber wir haben auch so viele Einwohner, wie noch nie“, erklärt Seidenath.
Die CSU will deshalb die Zahl der derzeit rund 12 500 Medizinstudienplätze in Bayern ausbauen: Allein in der neuen Medizinfakultät an der Universität Augsburg sollen ab 2019 binnen sechs Jahren 1250 neue Studienplätze entstehen. Aber auch an anderen bayerischen Universitäten wäre ein Ausbau wünschenswert, findet der CSU-Hochschulpolitiker Oliver Jörg (Würzburg).
Doch dieser könne angesichts der hohen Ausbildungskosten nur im Rahmen eines bundesweiten Konzeptes umgesetzt werden: „Bayern kann nicht für ganz Deutschland Mediziner ausbilden“, so Jörg.
Aufs Land locken soll die Nachwuchs-Ärzte zudem eine Landarzt-Quote: Schon ab dem Wintersemester 2018 könnten begehrte Medizin-Studienplätze für Bewerber reserviert werden, die sich verpflichten, nach Abschluss ihrer Ausbildung als Landarzt oder Kinderarzt zu arbeiten. Die Verpflichtung soll durch eine hohe Vertragsstrafe bewährt sein.
Verbessert werden soll zudem ein bereits seit 2012 existierendes Förderprogramm für Landärzte: Ein Niederlassungszuschuss von maximal 60 000 Euro soll künftig nicht mehr nur in kleinen Kommunen unter 20 000 Einwohnern möglich sein, sondern generell an allen Orten mit festgestelltem Ärztemangel. Auch ein Stipendienprogramm für künftige Landärzte soll ausgebaut werden.
Verbessert werden soll zudem die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Vor allem eine engere Vernetzung mit ländlichen Regionen sei hierbei ein Ziel, erklärte der oberfränkische CSU-MdL Jürgen Baumgärtner: „Wir müssen auch schwierige neue Wege zumindest einmal ausprobieren.“
Dem Wunsch mancher Nachwuchs-Hausärzte, nicht mehr freiberuflich, sondern angestellt tätig zu sein, könnten von einem Arzt oder auch von Kommunen betriebene medizinische Versorgungszentren (MVZ) entsprechen: „Wir rühren gegen solche MVZ keinen Mörtel an“, beteuert Seidenath. Auch über staatliche Hilfen für interessierte Kommunen könne man reden.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) soll dem Landtag zudem darlegen, welche Rechtsgrundlagen nötig sind, um in un-terversorgten Gebieten übergangsweise von der KVB selbst betriebene Praxen einzurichten: „Es kann doch nicht sein, in einigen Regionen jahrelang keinen Hausarzt zu haben“, findet CSU-Mann Baumgärtner.