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München
Den Landtag abberufen? Umstrittenes Volksbegehren startet
Den Landtag auflösen und schnelle Neuwahlen – das ist das Ziel eines Volksbegehrens, das aus der "Querdenker"-Szene angestoßen wurde und unterstützt wird.
Der Landtag ist noch für zwei Jahre gewählt. Aus Ärger über die Corona-Politik will ein von 'Querdenkern' angestoßenes Bündnis das Parlament nun vorzeitig per Volksbegehren auflösen.
Foto: Matthias Balk, dpa | Der Landtag ist noch für zwei Jahre gewählt. Aus Ärger über die Corona-Politik will ein von "Querdenkern" angestoßenes Bündnis das Parlament nun vorzeitig per Volksbegehren auflösen.
dpa
 und  Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.02.2024 15:46 Uhr

Es ist ein bislang einmaliger Vorgang in der Geschichte des Freistaats Bayern: Mit einem Volksbegehren will ein Bündnis, das die bayerische Staatsregierung in der Querdenker-Szene verortet, den Landtag abberufen. Die zweiwöchige Eintragungsfrist in Bayerns Rathäusern beginnt an diesem Donnerstag. Doch was will die Initiative? Was sagen Experten dazu? Und wie läuft das Verfahren ab?

Kann man den Landtag überhaupt mit einem Volksbegehren abberufen?

Im Gegensatz etwa zum erfolgreichen Bienen-Volksbegehren 2019 geht es diesmal nicht um die Volksgesetzgebung. Die bayerische Verfassung sieht allerdings in Artikel 18 die Möglichkeit einer Abberufung des Landtags per Volksentscheid vor. Dafür müssen jedoch zunächst binnen zwei Wochen mindestens eine Million stimmberechtigte Bürger in den Rathäusern ein Volksbegehren unterschreiben. Gelingt dies, kommt es zu einem Volksentscheid – oder der Landtag löst sich freiwillig auf.

Wer steht hinter dem Volksbegehren?

Laut Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kommen die Betreiber des Volksbegehrens "ganz eindeutig" aus der "Querdenker"-Szene. So steht etwa der stellvertretende Beauftragte des Volksbegehrens, Karl Hilz, im Visier des Verfassungsschutzes. Im jüngsten Halbjahresbericht heißt es über Hilz: "Mit seinem Aktivismus gegen die Corona-Schutzmaßnahmen versucht er, eine systematische Störung der Funktionsfähigkeit des Staates herbeizuführen." Gerhard Estermann, ein Sprecher des Volksbegehrens, nennt die Querdenker "eine Hilfestellung" bei der Sammlung der Unterschriften für den Antrag auf das Volksbegehren. Es gehe aber nicht darum, den Staat zu stürzen, es gehe um mehr direkte Demokratie.

Was werfen die Initiatoren dem Landtag und den Abgeordneten vor?

Auf ihrer Internet-Homepage erheben die Initiatoren massive Vorwürfe gegen den aktuellen Landtag: Dort erlebe man "Lügen als Grundlage der Politik". Den Abgeordneten wird pauschal vorgeworfen, die Verfassung zu missachten. Von "Kadavergehorsam" in den Fraktionen und einer "Diktatur der Parteien" ist die Rede. Die Abgeordneten seien während der Corona-Pandemie "keine Vertreter des Volkes, sondern Vertreter ihrer Partei" gewesen, erklärt Jan-Christoph Münch, ein weiterer Sprecher des Bündnisses. Vor allem hätten es die Landtagsabgeordneten versäumt, hinsichtlich der Corona-Maßnahmen "zu hinterfragen, was sie im Landtag beschließen". Auch habe sich der Landtag in der Corona-Krise "seine Zuständigkeit für verschiedene Bereiche nehmen lassen".

Was sagt ein Verfassungsexperte zu den Vorwürfen des Volksbegehrens?

Der Würzburger Jura-Professor Kyrill-Alexander Schwarz hält "die Stoßrichtung des Volksbegehrens für völlig falsch". So sei es "komplett abwegig" den Landtagsabgeordneten in der Corona-Politik eine Missachtung der Verfassung vorzuwerfen. Dass etwa die bayerischen Corona-Regeln auf Basis von bundesgesetzlichen Vorgaben in Bayern per Verordnung umgesetzt wurden, sei "keine Verletzung der Verfassung" – zumal es dafür im Landtag nach langen Debatten stets eine klare Mehrheit gab. Die kritisierte Fraktionsdisziplin widerspreche nicht dem freien Mandat und "dient der Handlungsfähigkeit des Parlaments", findet Schwarz. Gegen einzelne politische Entscheidungen gebe es zudem "unzählige Rechtsschutz-Möglichkeiten, von denen gerade in der Corona-Krise auch extensiv Gebrauch gemacht wurde", so der Verfassungsexperte. Von einer "Diktatur der Parteien" könne deshalb keine Rede sein.

Was sagt die Politik zum Volksbegehren? 

"Um ein Parlament aufzulösen, braucht es gewichtige Gründe", findet der Würzburger Grünen-Landtagsabgeordnete Patrick Friedl. Diese hätten die Initiatoren des Volksbegehrens aber nicht. Formulierungen des Volksbegehrens deuteten zudem auch auf Unterstützer hin, die "unsere Demokratie an sich ablehnen". Eine Unterschrift für das Volksbegehren sei deshalb ein "Statement gegen unsere parlamentarische Demokratie", warnt Friedl. "Wenn jetzt einige wenige – weil ihnen die Corona-Maßnahmen nicht passen und das Parlament nicht nach ihrer Pfeife tanzt –den Landtag abberufen wollen, ist das falsch verstandene Demokratie", findet Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). Demokratie bedeute eben auch, dass am Ende die Mehrheit entscheidet, so Aigner: "Dagegen darf man gerne protestieren und sich politisch engagieren – aber eine Auflösung und damit Neuwahl des Landtags würde das nicht ändern."

 
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  • N. T.
    Bei allem inhaltlichen Blödsinn des Volksbegehrens hat es doch einen entscheidenden Vorteil: Unsere Sicherheitsbehörden bekommen endlich mal einen Überblick über die Anzahl der Querdenker samt deren Adressen. Und die melden sich auch noch selbst in den Rathäusern.
    Warum ist man da vom Verfassungsschutz nicht schon früher drauf gekommen ?
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  • W. B.
    Woher kommt diese Sehnsucht nach Chaos, Zerstörung und Hass der Querdenker.. Ich hoffe unsere Poitiker beziehen klar und laut Stellung... Schweigen bedeutet hier Zustimmung....
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  • I. F.
    Für @hentinger ist scheinbar...

    ...Deutschland (oder nur Bayern?) ein Unrechtsstaat.
    Jedenfalls läßt sich das aus seinem Statement herauslesen.

    Diese Einlassungen sind nicht mehr ernst zu nehmen.
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  • M. U.
    Unsinn.
    Da in unserem Falle Gerichte angerufen werden können und diese durchaus auch von der Linie der Politik abweichen trifft "Unrechtstaat" hier nicht zu.

    Einen Unrechtsstaat kennzeichnt, dass es daran fehlt, dass die Verwirklichung des Rechts angestrebt und im Großen und Ganzen erreicht wird. Dabei machten einzelne Rechts- und Verfassungsverstöße einen Staat noch nicht zum Unrechtsstaat, da diese mitunter auch in Rechtsstaaten vorkommen.
    Soweit nach Horst Sendler, ehemals Präsident des Bundesverwaltungsgerichts aus der Zeitschrift für Rechtspolitik 1993.
    Der sollte es besser wissen als manche Wortverdreher.
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  • P. v.
    Mal schauen wieviele . .ödel da ihr stimme abgeben !
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  • d. e.
    Dort erlebe man "Lügen als Grundlage der Politik". Den Abgeordneten wird pauschal vorgeworfen, die Verfassung zu missachten. Von "Kadavergehorsam" in den Fraktionen und einer "Diktatur der Parteien" ist die Rede. Die Abgeordneten seien während der Corona-Pandemie "keine Vertreter des Volkes, sondern Vertreter ihrer Partei" diesen Eindruck haben immer mehr Bürger die noch in der Lage sind Ihr Hirn einzuschalten. Bei der Reaktion der Abgeordneten hat man den Eindruck viele haben Angst um Ihre hochbezahlten Posten.
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  • T. K.
    Wenn Sie wirklich einen Unrechtsstaat erleben wollen, wandern Sie aus nach Belarus. Spätestens nach zwei Tagen ändern Sie Ihre Meinung!
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  • A. F.
    Belarus!?

    Das ist doch was für "Weichgespülte".

    Ich würde da die DRK empfehlen, da geht es richtig "kernig" zu ...
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  • L. W.
    @ hentinger

    Daran scheitert es:

    Man muss erkennen, wann es ein Rechtsstaat oder ein Unrechtsstaat ist.

    Sie schreiben, dass wir einen Unrechtsstaat haben.

    Die Mehrheit der Bürger sieht das aber anders und fühlt sich in unserem Rechtsstaat gut aufgehoben.
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  • R. B.
    @hentinger, irgendwann kommt man an einem Punkt an, wo man sich mit seiner Argumentation zum Deppen macht, ob bewusst oder unbewusst spielt dann irgendwann keine Rolle mehr. Wissen Sie "hentinger", wenn ein ehemaliger Polizeibeamter Hilz, der jahrzehntelang im Status eines Beamten und nun im Ruhestand, ein sehr ordentliches Gehalt bzw. Pension bezieht, eben diesen Staat als totalitär bezeichnet, dann ist das so glaubwürdig wie wenn Gina Wild Werbung für Wundheilsalbe machen würde. Die politischen Entscheidungen in Sachen Corona sind bei Gott nicht alle richtig, aber solche Idi......... wie Herrn Hilz braucht`s wirklich nicht.
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  • P. K.
    Wenn illegale Beschlüsse gefasst worden sind, dann zeigen sie Haltung und klagen dagegen.
    Sollten sie keine Klage erwägen, hören sie auf heiße Luft zu produzieren.
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  • H. H.
    Ich hab das so satt

    kann man nicht alle Leute, die alle Probleme einfach für nichtexistent erklären, dahin schicken wo der Vogel Strauß wohnt? Damit wir uns hier drum kümmern können, wie man die Probleme löst, bevor die Probleme uns den Rest geben?
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  • S. F.
    Das antwortet gerade der Richtige: im Bezug auf Klimawandel haben wir ja auch kein Problem, wenn es nach Ihnen geht, Hentinger…😉

    Ja. So individuell können die Sichtweisen sein: der eine meint es gibt ein gewisses Virus nicht, weil der Test angeblich alles Mögliche nachweist, nur nicht ein spezifisches Virus, der andere schaut auf den Spitzenpegel des Mains und sieht anhand dessen, dass es keinen Klimawandel gibt und der Dritte meint noch was ganz anderes…😉

    Vielleicht muss man auch mal nach Rechts und Links schauen, sein Sichtfeld weiten, damit man die Wahrheit entdecken kann….😉
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  • A. F.
    Na dann gehen Sie doch mit gutem Beispiel voran ...

    Die Welt wird Ihnen dankbar sein ...
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  • H. H.
    Ach je - @ hentinger -

    Sie und Ihre einfachen Lösungen... meinen Sie wirklich, es nützt was, den Rufer in der Wüste noch weiter in die Wüste zu schicken? Ungefähr soviel wie früher, als man Boten köpfen ließ, deren Botschaften einem nicht passten? Fragen Sie sich lieber mal, was bei den Neuwahlen (außer Verplemperung von Zeit, Ressourcen und Arbeitskraft) vmtl. rauskommen wird...
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