Nach dem aufsehenerregenden Schwabinger Kunstfund will die Staatsregierung bei NS-Raubkunst die Verjährung der Rückgabeansprüche einschränken. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) legte bei der Kabinettssitzung am Dienstag eine entsprechende Bundesratsinitiative vor.
Demnach sollen derzeitige Besitzer von NS-Raubkunst sich nicht auf die Verjährung berufen können, wenn sie wissen oder zumindest den begründeten Verdacht haben, dass es sich um NS-Raubkunst handelt. Juristisch wird das unter dem Begriff „bösgläubig“ zusammengefasst. „Bösgläubig ist der, der weiß, dass er kein Recht zum Besitz hat“, sagte Bausback nach Ende der Kabinettssitzung.
Der CSU-Politiker bezeichnete es als „unerträglich“, dass solche Besitzer geraubter Kunstwerke sich bisher auf die übliche Verjährungsfrist von 30 Jahren berufen können.
Die im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschriebene Verjährungsfrist für Eigentumsansprüche will die Staatsregierung zwar nicht antasten – aber bösgläubige Besitzer von NS-Raubkunst sollen sich darauf im Streit mit den Nachkommen der ursprünglichen Eigentümer nicht mehr berufen können.
Die Grünen forderten ein Kunstrückgabegesetz. „Der Entwurf der Staatsregierung ist eine reine Alibihandlung“, kritisierte der Kulturpolitiker Sepp Dürr. „Die Erben der rechtmäßigen Eigentümer müssen endlich ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen können.“