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MÜNCHEN
Das müssen Sie für den Corona-Herbst wissen
Coronavirus -Testpflicht       -  Einfach in die Teststation und einen kostenlosen Antigen- oder PCR-Test machen, das wird ab Oktober nicht mehr möglich sein – zumindest für Ungeimpfte.
Foto: Matthias Balk, dpa | Einfach in die Teststation und einen kostenlosen Antigen- oder PCR-Test machen, das wird ab Oktober nicht mehr möglich sein – zumindest für Ungeimpfte.
Von Maria Heinrich, Stephanie Sartor und Philipp wehrmann
 |  aktualisiert: 30.08.2021 02:30 Uhr

Menschen in Deutschland, die nicht geimpft sind, müssen sich ab sofort auf neue Corona-Regeln einstellen. Bund und Länder haben am Dienstag gemeinsam entschieden, dass Ungeimpfte ab einer bundesweiten Inzidenz von 35 für viele gesellschaftliche Bereiche wie Restaurants, Kinos und Schwimmbäder einen negativen Corona-Test brauchen. Ebenfalls beschlossen wurde, dass der Bund die kostenlosen Corona-Tests ab Herbst abschaffen wird. Wird Bayern diese Strategie nun mitgehen oder wählt der Freistaat einen eigenen Weg für den Herbst? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten dazu:

Wie geht es nun in Bayern weiter?

Ob der Freistaat einen strengeren Kurs als der Bund fährt, ist nach derzeitigem Stand nicht bekannt. Einige Experten vermuten jedoch, dass es so kommen könnte. In der Vergangenheit war es oftmals so, dass Bayern nach den Ministerpräsidentenkonferenzen (MPK) zur Corona-Lage im Land in vielen Fällen nachsteuerte und strengere Corona-Regeln beschloss. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich bereits am Abend der Bund-Länder-Runde in diversen Interviews „nicht ganz zufrieden“. Er sagte, es sei ein „Ergebnis auf Sicht“. Ihm wäre es lieber gewesen, es wäre etwas langfristiger gedacht worden. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte gegenüber unserer Redaktion: „Der MPK-Beschluss ist das richtige Signal zur richtigen Zeit. Jedem muss klar sein: Impfen ist der Weg aus der Pandemie, nicht das Testen allein. Deswegen werden wir die Beschlüsse der MPK selbstverständlich umsetzen.“

Mit welchen Kosten für PCR- und Antigen-Tests müssen Ungeimpfte nun rechnen?

Der bayerische Gesundheitsminister konnte auf Nachfrage noch keine genauen Zahlen nennen, sondern sagte: „Dies ist derzeit noch nicht klar, hier ist nun zunächst der Bund gefordert, seine Vorstellungen zu konkretisieren.“ Aktuell ist es so geregelt, dass die Teststellen für einen Antigen-Schnelltest maximal 12,50 Euro je Abstrich beim Staat abrechnen können. Doch wie viel ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger nun dafür zahlen müssen, das lasse sich derzeit nur schwer beantworten, erklärt Axel Heise, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB). „Dies lässt sich aktuell kaum seriös vorhersagen. Für Bürger, die keinen Anspruch mehr auf kostenlose Tests haben, wird das Testen eine Privatleistung, deren Preis sich – wie bei anderen Leistungen auch – am Markt bilden wird.“ Um sich jedoch ein genaueres Bild zu machen, empfiehlt Heise, einen Blick in andere Länder Europas zu werfen, wo die Tests bereits kostenpflichtig sind. In Italien beispielsweise müssen Bürgerinnen und Bürger für einen Antigentest zwischen 20 und 50 Euro bezahlen, für PCR-Tests zwischen 50 und 120 Euro. In Portugal liegt der Preis für Antigen-Tests im Schnitt bei 25 bis 40 Euro und für PCR-Tests bei 100 bis 120 Euro. „Für weiterhin Anspruchsberechtigte wie Kinder oder Menschen, bei denen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, legt das Bundesgesundheitsministerium die Preise wie bisher auch fest“, ergänzt Heise.

Was ist mit Corona-Tests für Menschen, die geimpft sind? Gibt es für sie weiterhin kostenlose Tests, wenn sie zum Beispiel Erkältungssymptome haben und auf Nummer sicher gehen möchten, dass sie sich nicht doch infiziert haben?

„Für Menschen mit Symptomen und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, wird es selbstverständlich weiterhin kostenlose Tests geben“, erklärte Gesundheitsminister Holetschek auf Nachfrage. Auch Reihentestungen und Testungen von Kontaktpersonen werde es weiter geben. „Wir stellen das Testen nicht ein. Wir wollen nur vermeiden, dass Menschen, die das Angebot eines kostenlosen dauerhaften Schutzes durch eine Impfung ausschlagen oder ignorieren, sich weiterhin auf Kosten der Solidargemeinschaft freitesten können.“

Wie weisen Menschen, die nicht geimpft werden dürfen, nach, dass sie weiterhin kostenlos getestet werden dürfen?

Grundsätzlich gilt: Ausnahmen von den kostenpflichtigen Tests soll es laut Beschluss von Bund und Ländern für Menschen geben, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können beziehungsweise für die die Ständige Impfkommission bisher keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Das sind zum Beispiel Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Wie diese Personen sich in einer Teststation als Ausnahme ausweisen sollen, dazu konnte Gesundheitsminister Holetschek noch keine genaue Antwort geben. Er sagte aber: „Wir brauchen hier eine bundeseinheitliche Regelung. Wir werden uns mit dem Thema daher auch in der Gesundheitsministerkonferenz befassen und auf eine einheitliche Regelung durch den Bund dringen.“

Ab 23. August gilt eine Testpflicht für Ungeimpfte zum Beispiel in Restaurants und im Kino. Wie können Menschen nachweisen, dass sie zweifach geimpft sind?

Das funktioniert zum Beispiel über das Vorzeigen des gelben Impfausweises, der etwa in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, in der Innengastronomie sowie beim Friseur und in Fitnessstudios vorgelegt werden muss. Der Nachweis ist aber auch digital möglich: über die CovPass-App, die als reiner Impfausweis dient, und der umfangreicheren Corona-Warn-App, die neben der Funktion des Impfausweises beispielsweise auch eine anonyme Kontaktnachverfolgung bietet.

 
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Kommentare
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  • semistar
    Der Nachweis gelingt also über "Vorzeigen" steht hier geschrieben. Nicht erschließen tut sich mir aus dem Artikel, ob dieses "Vorzeigen" unaufgefordert erfolgen muss (an wen überhaupt?) oder ob jemand auf mich zukommt und mich zum "vorzeigen" auffordern muss?

    Und daraus wiederum ergibt sich die Frage, ob ein Gaststättenbetreiber aktiv jeden Gast kontrollieren muss, oder ob jeder Platz nimmt und alles seinen Gang geht und lediglich Polizei/Ordnungsamt stichprobenartig wie an den Landesgrenzen kontrollieren ob auch jeder einen Nachweis hat?
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