Die CSU-Staatsregierung ist trotz heftiger Kritik aus der Opposition dazu entschlossen, das im Bund gescheiterte Betreuungsgeld möglichst schnell in Bayern einzuführen. Bereits am kommenden Montag soll im Kabinett der Entwurf für ein eigenes Landesgesetz verabschiedet werden. Nach Informationen dieser Redaktion soll dieses Gesetz nahtlos an die frühere, bundesweit gültige Regelung anschließen, die vom Bundesverfassungsgericht im Juli dieses Jahres gekippt wurde.
Das würde konkret bedeuten: Für jedes Kind ab dem Alter von 14 Monaten, das ausschließlich in der Familie ohne Inanspruchnahme staatlicher Leistungen betreut wird, gibt es 22 Monate lang 150 Euro monatlich vom Staat.
Familien, die mit ihrem Antrag im Sommer zu spät dran waren, sollen dies nachholen können und dann das Geld sogar rückwirkend bekommen. Lediglich zwei Bedingungen zusätzlich sollen an die Auszahlung geknüpft werden. Analog zum Landeserziehungsgeld müssten die verpflichtenden medizinischen Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden und Antragssteller müssten bereits mindestens seit zwölf Monaten ihren Wohnsitz im Freistaat haben.
Demonstrative Kabinettssitzung
Eine offizielle Bestätigung dieser Details war am Dienstag nicht zu erhalten, weil der Gesetzentwurf noch nicht im Kabinett beraten wurde. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) kündigte lediglich an, dass das Kabinett bereits am Montag einen Beschluss fassen werde. Mit der Sondersitzung solle auch deutlich gemacht werden, dass die Staatsregierung trotz der überragenden Herausforderungen in der Flüchtlingskrise ihre übrigen Aufgaben nicht vernachlässige.
Politischer Streit in Bayern ist damit programmiert. Während die CSU in der Familienpolitik auf „Wahlfreiheit“ für die Eltern pocht und das Betreuungsgeld zu einem Prestigeprojekt gemacht hat, lehnen SPD, Freie Wähler und Grüne diese Form der Familienförderung strikt ab. Sie fordern, das Geld vom Bund, das Bundeskanzlerin Angela Merkel am vergangenen Donnerstag den Ländern zugesagt hat, in den Ausbau der Kinderbetreuung zu stecken.
„Man kann jeden Euro nur einmal ausgeben“, sagt die SPD-Sozialpolitikerin Angelika Weikert und betont, Bayern müsse mehr für die Qualität der Kinderbetreuung und den Ausbau der Betreuungsplätze tun. Außerdem müsse endlich auch eine Anhebung der Löhne für Erzieherinnen und Erzieher durchgesetzt werden.
Kritik von Kerstin Celina
Ähnlich argumentieren ihre Kolleginnen Gabi Schmidt (Freie Wähler) und die Würzburgerin Kerstin Celina (Grüne). „Was mich ärgert, das ist, dass die Staatsregierung das Geld mit der Gießkanne ausschütten will, statt es nach wirklicher Bedürftigkeit zu verteilen“, sagt Celina. Kein anderes Bundesland gehe den gleichen Weg wie Bayern. „Das zeigt, dass die Prioritäten woanders sind“, sagt Celina. Auch Schmidt kritisiert das „Gießkannenprinzip“ und den „bayerischen Alleingang“. Sie habe nicht das Gefühl, so Schmidt, dass das auf diese Weise verteilte Geld an die richtige Stelle komme.
Wie die Opposition das Betreuungsgeld verhindern will, ist offen. Die CSU kann es mit ihrer absoluten Mehrheit im Landtag alleine beschließen. Ein Volksbegehren dagegen ist allerdings nicht ausgeschlossen. „Wir werden definitiv prüfen, wie wir direkt-demokratische Möglichkeiten nutzen können, um das Betreuungsgeld zu Fall zu bringen zugunsten neuer Betreuungsplätze in höherer Qualität“, sagt SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher. Nach Aussage von Angelika Weikert liege der SPD eine Umfrage vor, wonach es in der Bevölkerung in Bayern eine eindeutige Mehrheit gegen das Betreuungsgeld gibt.