Augsburg
Legastheniker prangern Vermerk im Abiturzeugnis an
Drei Männer halten den Hinweis auf Legasthenie in ihren Abiturzeugnissen von 2010 für diskriminierend. Nun landet der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht.
Sind Schülerinnen und Schüler mit Legasthenie benachteiligt, wenn in deren Abschlusszeugnissen auf ihre Lernproblematik hingewiesen wird? Drei betroffene Männer, die bereits 2010 an verschiedenen bayerischen Schulen ihr Abitur gemacht haben, sind der Ansicht: ja, sind sie. Nachdem ihre Beschwerde in den vergangenen Jahren durch mehrere gerichtliche Instanzen gegangen ist, landet sie nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Verhandlung findet am Mittwoch statt und wirft unter anderem auch die grundsätzliche Frage auf, wie im Prüfungsrecht damit umgegangen werden sollte, wenn Kinder und Jugendliche mit diversen Einschränkungen bewertet werden.
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