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Nürnberg
Gericht hat keine Bedenken bei Änderung der Fraktionsgröße
Im Nürnberger Stadtrat müssen Fraktionen künftig aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Die AfD versuchte, diesen Schritt vor Gericht noch zu verhindern.
Planungen der Nürnberger CSU für die Kommunalwahl       -  Fraktionen im Nürnberger Stadtrat müssen künftig mindestens vier Mitglieder haben. (Archivbild)
Foto: Nicolas Armer/dpa | Fraktionen im Nürnberger Stadtrat müssen künftig mindestens vier Mitglieder haben. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.12.2024 02:32 Uhr

Die Änderung der Mindestgröße von Fraktionen im Nürnberger Stadtrat ist aus Sicht des Verwaltungsgerichts Ansbach rechtmäßig. Die AfD-Fraktion hatte nach einer Änderung der Geschäftsordnung beklagt, die neue Regelung gehe missbräuchlich zu ihren Lasten. Dem sei das Gericht aber nicht gefolgt, teilte ein Gerichtssprecher mit. 

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