zurück
Ansbach
An Aschermittwoch: Gericht verhandelt über Tanzverbot
An neun Tagen im Jahr gilt in Bayern ein Tanzverbot. Religionskritiker ziehen gegen diese „Stillen Tage” vor Gericht - und verhandeln ausgerechnet an Aschermittwoch.
Demo gegen Tanzverbot an Stillen Tagen       -  Kritikern ist das Tanzverbot ein Dorn im Auge. (Archivbild)
Foto: Felix Hörhager/dpa | Kritikern ist das Tanzverbot ein Dorn im Auge. (Archivbild)
Redaktion
 |  aktualisiert: 08.03.2025 02:39 Uhr

Ausgerechnet an Aschermittwoch hat das Verwaltungsgericht in Ansbach über das Tanzverbot an sogenannten „Stillen Tagen” verhandelt. Konkret geht es in dem Verfahren um ein Verbot der Stadt Nürnberg für Protestfeiern gegen das Tanzverbot von Gründonnerstag auf Karfreitag vergangenen Jahres. Diese Feiern hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) abhalten wollen; er zog vor Gericht, als er die dafür nötige Sondergenehmigung vom Ordnungsamt nicht bekam.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar