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MÜNCHEN
Bayern zahlt wieder Betreuungsgeld
Henry Stern       -  Obermeier/ Henry Stern
Henry Stern
 |  aktualisiert: 08.06.2016 03:35 Uhr

Bayern zahlt Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen wollen, wieder ein Betreuungsgeld von 150 Euro im Monat: Der Landtag beschloss am Mittwoch mit den Stimmen der CSU-Mehrheit ein entsprechendes Gesetz. SPD, Grüne und Freie Wähler lehnen diese Sozialleistung für Familien ab. Das bayerische Betreuungsgeld ist ein Ersatz für das Betreuungsgeld des Bundes, das 2012 auf Drängen der CSU eingeführt, im Juli 2015 vom Bundesverfassungsgericht aber mit Verweis auf die fehlende Zuständigkeit des Bundes wieder gekippt worden war.

Das neue Gesetz tritt nach seiner förmlichen Verkündung am 22. Juni in Kraft. Eltern können aber nach Auskunft des Sozialministeriums bei ihrem regionalen „Zentrum Bayern Familie und Soziales“ (ZBFS) bereits jetzt einen Antrag stellen. Eltern, die bereits Elterngeld bezogen haben, bekommen den Antrag sogar automatisch per Post zugestellt.

Das bayerische Betreuungsgeld gilt zudem rückwirkend bis zum Januar 2015. So soll sichergestellt werden, dass Eltern, die vor dem Votum des Verfassungsgerichts keinen Antrag mehr stellen konnten, trotzdem von der Geldleistung profitieren können. Die Gesamtsumme für den bereits verstrichenen Bezugszeitraum soll den Familien zeitnah pauschal überwiesen werden.

Das Landesbetreuungsgeld soll etwa für das Jahr 2017 rund 220 Millionen Euro kosten. Weil der Bund durch das Verfassungsgerichtsurteil eingesparte Mittel den Ländern für Familienleistungen zugesagt hat, sollen davon rund 120 Millionen Euro aus Berlin kommen. Die restlichen rund hundert Millionen Euro zahlt der bayerische Steuerzahler.

Geld, das aus Sicht der Landtagsopposition etwa für den weiteren Krippenausbau besser angelegt wäre. Denn noch immer sei es in vielen Regionen schwierig, einen Krippenplatz zu bekommen, kritisierte die unterfränkische Grünen-MdL Kerstin Celina: „Wahlfreiheit in Bayern basiert oft auf Glück und Zufall.“

Fast zwei Drittel der bayerischen Eltern würden laut einer Umfrage das Geld lieber in frühkindliche Bildung als in das Betreuungsgeld investiert sehen, sagte die SPD-MdL Doris Rauscher. Auch viele Experten glaubten nicht an die Wirksamkeit dieser Sozialleistung. Trotzdem halte die CSU daran fest, weil sie ihre politische Niederlage nicht eingestehen wolle: „Es bleibt aber falsch, Eltern vor die Wahl zu stellen: Kita oder 150 Euro“, kritisierte Rauscher.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) verwahrte sich jedoch vehement gegen den unterschwelligen Vorwurf, die CSU sei nach wie vor gegen Kinderkrippen oder halte junge Frauen von beruflichem Erfolg ab: „Ihre Unterstellungen tragen dazu bei, unsere Gesellschaft immer weiter zu spalten“, warf Stamm der Opposition vor: „Doch die Menschen wollen das nicht.“

Der Krippenausbau in Bayern leide nicht unter dem Betreuungsgeld, versprach Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Es sei aber Aufgabe des Staates, jedes von den Eltern gewünschte Betreuungsmodell zu fördern. Dass die monatlich gewährten 150 Euro für die Betreuung daheim zu wenig seien, wie etwa der Freie-Wähler-MdL Hans-Jürgen Fahn beklagte, wies Müller zurück: Das Geld sei „eine Anerkennungsleistung und keine Lohnersatzleistung“.

 
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Kommentare
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  • semistar
    Die CSU zeigt wieder einmal dass sie genau auf der Linie von Leuten mit gesundem Menschenverstand - verächtlich auch Stammtischhocker genannt - liegt.
    Kinder gehören nicht mit einem halben Jahr in irgendwelche Verwahranstalten gesteckt, dass beide Eltern das Geld verdienen können, um die horrenden Mieten in Großstädten wie München bezahlen zu können, deren Vermieter wiederum die Yacht und Ferienvilla an der Cote de Azur damit finanzieren.
    Ein Kind gehört in den ersten Lebensjahren in die Hände der Eltern, die müssen ihnen die Werte des Lebens vermitteln. Gleichzeitig sollen Kindergärten natürlich ihre Berechtigung haben, für all diejenigen, die es aus welchen Gründen auch immer nicht schaffen, können oder wollen die Erziehung ihrer Kinder selbst in die Hand zu nehmen.
    Somit ist die Wahlmöglichkeit eine sehr gute Entscheidung.
    Nach der 10-H-Regel der zweite große Erfolg gegen alle Besserwisser! Und die Maut für Ausländer wird der Europäische Gerichtshof auch noch absegnen, glaubts mir!
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  • Lebenhan1965
    Glauben Sie ernsthaft, dass das minimale Betreuungsgeld einer Familie helfen kann, die auf den zweiten Verdienst angewiesen ist?

    Außerdem werfen Sie Kitas für kleinere und Kindergärten für über dreijährige Kinder durcheinander. Ob unter Dreijährige in Kitas untergebracht werden oder nicht ist mit Sicherheit in erster Linie der materiellen Not der Eltern geschuldet oder dem fehlenden sozialen Netz durch Großeltern oder anderen Verwandten, die im Ernstfall die Betreuung abdecken.
    Kindergärten für Dreijährige sind als Vorschuleinrichtung unverzichtbar und sollten von den Eltern gebührenfrei genutzt werden können. Im Jahr vor der offiziellen Einschulung sollte der Kindergartenbesuch verpflichtend sein.

    Finden Sie es richtig, dass die Partnerin/der Partner auch von Gutverdienern ohne Einkommensgrenze Geld auch von Menschen erhält, denen die Steuerlast in Deutschland richtig weh tut. In meinen Augen ist es Geldverschwendung diesen Menschen, die es nicht nötig haben, das Geld auszuzahlen.
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