Nach den schweren Frostschäden Ende April können betroffene Obst- und Weinbauern in Franken noch einmal mit staatlichen Hilfen rechnen: Noch vor der Sommerpause werde die Staatsregierung ein spezielles Frostschaden-Programm beschließen, versprach Günther Knüppel aus dem Landwirtschaftsministerium im Landtag. Über die Schadenshöhe durch die April-Frostnächte und die Ausgestaltung der Hilfen könne das Ministerium noch nichts sagen. Zunächst müsse der Vegetationsverlauf abgewartet werden: „Klare Aussagen sind erst zum Zeitpunkt der Ernte möglich“, sagte der Ministerialbeamte.
Staatliche Hilfen sind bislang möglich, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb durch ein Naturereignis einen Einkommensverlust von mindestens dreißig Prozent erleidet. Der Einbruch bezieht sich dabei nicht auf Verluste bei einzelnen Kulturen, sondern auf das gesamte Unternehmen. Die Ermittlung des tatsächlichen Schadens und eines Anspruchs auf staatliche Entschädigung „wird deshalb nicht ganz unbürokratisch sein können“, räumte Knüppel ein.
Ohnehin könnte es eines der letzten Male sein, dass der Staat landwirtschaftlichen Betrieben bei Wetterschäden finanziell unter die Arme greift: Denn genau wie bei Hochwasserschäden an Wohngebäuden will der Freistaat ab 1. Juli 2019 auch landwirtschaftlichen Betrieben bei Frost, Hagel oder Sturm keine privat versicherbaren Schäden mehr aus der Staatskasse ausgleichen. „Und Frostschäden sehen wir schon heute als versicherbar an“, sagte der Ministerialbeamte Knüppel.
Eine Versicherungspflicht soll es zwar nicht geben. „Für die Zukunft müssen Versicherungslösungen stärker in Betracht gezogen werden“, fordert aber auch die Landtags-CSU. In einigen EU-Ländern würden freiwillige Versicherungen allerdings staatlich bezuschusst. „Dies sollte auch für unsere Regionen stärker in den Fokus genommen werden“, finden die CSU-Abgeordneten.
Problem ist die Prämienhöhe
Rechtlich sei ein Prämienzuschuss zwar denkbar, sagte der Landwirtschaftsbeamte Knüppel. Dieser müsste aber bundesweit geregelt werden: „Und politisch sind wir hier erst am Anfang der Diskussion.“ Zudem sei zu bedenken, dass dafür genutzte EU-Fördermittel nicht mehr für andere Fördermaßnahmen zur Verfügung stünden. Und eine Ausweitung der Fördertöpfe sei schon wegen des Brexit wenig realistisch.
„Frostschäden sind für Winzer in der Tat versicherbar. Das Problem ist aber die Prämienhöhe“, entgegnet Hermann Schmitt, Geschäftsführer beim fränkischen Weinbauverband. Man sei im Gespräch mit Versicherungen, um tragbare Lösungen zu finden. Die finanzielle Belastung der Betriebe bleibe dennoch „enorm“.
Thomas Riehl vom Verband fränkischer Obstbauern verlangt vor allem europaweit gleiche Wettbewerbsbedingungen: In Italien oder Österreich würden die Versicherungsprämien mit bis zu 80 Prozent vom Staat bezuschusst. Ähnliches müsse auch in Deutschland gelten.
Frostschäden seien zudem für Obstbauern bislang gar nicht versicherbar. Und Hagelversicherungen kosteten in Bayern derzeit etwa bei einem Apfel-Betrieb rund 1500 bis 3000 Euro pro Hektar.
Die staatliche Frosthilfe sei in diesem Jahr zudem extrem wichtig, wirbt Riehl. Er rechne in Franken mit zum Teil Existenz bedrohenden Ernteausfällen von bis zu sechzig Prozent: „Es gibt Anlagen, da hängt keine einzige Kirsche mehr am Baum.“
Bei den Winzern sei die Lage sehr unterschiedlich, erklärt Schmitt. Die gesamte Region sei zwar mit einem „blauen Auge“ durch den Frost gekommen: „Es gibt aber einzelne Betriebe, die stark betroffen sind.“