Jetzt ist es offiziell: Ab dem 1. September 2023 wird es in Bayern ein 29-Euro-Ticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende geben. Zudem soll es im Freistaat ein 1-Euro-Ticket für die Mitnahme von Fahrrädern geben. 400 Millionen Euro hat das Kabinett dafür veranschlagt. Das gab Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstagmittag nach einer Kabinettssitzung bekannt.
ÖPNV und Straßen in Bayern sollen ausgebaut werden
Eine weiteres Thema bei der Sitzung war auch das Thema Verkehr – der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und die Lage beim Straßenbau. Ziel ist es, dass bis 2035 ein emissionsfreier Busverkehr in Bayern stattfinden kann, über Elektro- oder Wasserstoffbusse.
Neben den Ausbau des ÖPNV soll auch auf den Ausbau von Straßen gesetzt werden. Deshalb begrüße Söder die Pläne des Bundes zum Ausbau des Straßenbaus. Es würden noch einige wichtige Strecken in Bayern fehlen – die A94, die A3, A7 und A96. Das sollte nachgebessert werden. Sollte Geld in anderen Bundesländern nicht abgerufen werde, könne dieses sofort in Bayern verwendet werden.
Bayerische Regierung fordert Neuberechnung des Netzentwicklungsplans Strom
Söderübte außerdem Kritik am Netzentwicklungsplan Strom 2037/2045 des Bundes. Die Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber würden auf unrealistischen Annahmen basiern. Dies gelte insbesondere für die Annahmen zum Strombedarf der bayerischen Industrie und für die Wasserstofferzeugung sowie zu den Importen aus Österreich. Bayern fordert die Neuberechnung aller Szenarien auf Grundlage belastbarer Daten, um eine unzureichende Planung des Netzausbaus in und nach Bayern zu vermeiden.
Nicht alle Betriebe müssen Corona-Hilfen zurückzahlen
Ein weiterer Punkt bei der Kabinettssitzung waren Corona-Hilfen. Söder bezeichnete diese "insgesamt als eine Erfolgsgeschichte". Er gab bekannt, dass kleinere Betriebe mit wenigen Beschäftigten mit einer Erleichterung rechnen können. Deren Existenz soll durch die Rückzahlung nicht gefährdet werden.
Als grobe Faustregel gilt: Wenn das tatsächlich von einem Betrieb erzielte Ergebnis nach Steuern in dem Bereich unter 25.000 ("Alleinstehender ohne Unterhaltspflichtige") beziehungsweise bis 30.000 Euro (mit einem Unterhaltspflichtigen) liegt, ist ein Erlass oder zumindest Teilerlass wegen Existenzgefährdung grundsätzlich möglich. Der Antrag dafür kann ab Juni online gestellt werden.
Wolf: Verordnungsentwurf soll Rudelbildung in Bayern verhindern
"Wir sind ein Land des Naturschutzes und ein Land des Artenschutzes", begann Söder das Thema Wolf. "Aber wir machen uns große Sorgen." Beim Wolf sei der bisherige Schutzstatus nicht mehr angemessen. Die Herausforderung im Alpenraum sei, dass die Almwirtschaft bedroht werde. Ähnlich wie in Tirol und Südtirol plant Söder einen Verordnungsentwurf, der eine drohende Rudelbildung verhindern soll, der den Erhaltungsstatus als gut definiert und der die Entnahme – dort, wo es nötig ist – erleichtert und beschleunigt.