Ein Nebenkläger hat im NSU-Prozess schwere Vorwürfe gegen den Thüringer Verfassungsschutz erhoben.
Der Rechtsanwalt Thomas Bliwier erklärte am Dienstag in München, das Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt sei „trotz Fahndungsmaßnahmen“ nie festgenommen worden. „Dies wurde verhindert durch die Aktivitäten des Landesamtes für Verfassungsschutz.“ Der Hamburger Anwalt bezog sich auf Aussagen des früheren V-Mannes und Neonazi-Anführers Tino Brandt an den vorangegangenen Prozesstagen.
Der Verfassungsschutz in Thüringen habe Brandt den Aufbau der rechtsextremen Struktur um den „Thüringer Heimatschutz“ (THS) ermöglicht und einmal sogar 500 Mark gegeben, „um dieses Geld über den Angeklagten Wohlleben an das Trio weiterzuleiten“. Ralf Wohlleben ist wegen Beihilfe im NSU-Prozess angeklagt.
Der THS gilt als eine der Keimzellen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“.