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Allgäu
Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg im Fall des zerstörten Rappenalptals
Nach der Umweltzerstörung im Rappenalptal stand die Frage im Raum: Wer zahlt die Renaturierung des begradigten Wildbachs? Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg nun geklärt.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.03.2024 11:08 Uhr

Im Rechtsstreit um Baggerarbeiten im Oberstdorfer Rappenalptal schließen der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt, und die Alpgenossenschaft vor dem VerwaltungsgerichtAugsburg einen Vergleich.

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