Allgäu
Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Augsburg im Fall des zerstörten Rappenalptals
Nach der Umweltzerstörung im Rappenalptal stand die Frage im Raum: Wer zahlt die Renaturierung des begradigten Wildbachs? Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg nun geklärt.
Im Rechtsstreit um Baggerarbeiten im Oberstdorfer Rappenalptal schließen der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt, und die Alpgenossenschaft vor dem VerwaltungsgerichtAugsburg einen Vergleich.
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