Es war der Schlussstrich im Rechtsstreit zwischen dem Freistaat und einer Alpgenossenschaft wegen Baggerarbeiten am Rappenalpbach nahe Oberstdorf: Auf einen Vergleich hatten sich beide Parteien im Juli vor dem Verwaltungsgericht Augsburg geeinigt. Noch diese Woche sollen nun die Arbeiten starten, um den Wildbach wieder herzustellen, teilt das Oberallgäuer Landratsamt mit.
Um diesen Schritt vorzubereiten, trafen sich Vertreter von Wasserwirtschaftsamt, Unterer Naturschutzbehörde, der Gemeinde Oberstdorf, der Alpgenossenschaft und der beauftragten Baufirma für erste Absprachen vor Ort. Seit den Arbeiten am Wildbach hat sich das Bachbett laut Landratsamt teilweise weiter eingegraben.
Ziel der Maßnahmen sei es, die Gewässersohle wieder anzuheben, um die Wiederherstellung des naturnahen Wildbachsystems mit einem verzweigten Verlauf zu erreichen. Dazu ist unter anderem vorgesehen, die Dämme weitgehend zurückzubauen, Totholz und Bäume als Querriegel einzubringen sowie Kies ins Bachbett zu verlagern. All das soll bewirken, dass mitgeführtes Geschiebe sich ablagert und so die Gewässersohle wieder erhöht wird.
Renaturierung im Rappenalptal: Behörden vereinbaren regelmäßige Rücksprachen
Beginnen sollen die Arbeiten in dieser Woche punktuell auf einer Länge von 1,6 Kilometern, beginnend am unteren Teil des Baches. Nach vier Wochen sollen sie abgeschlossen sein. Zusätzlich haben Wasserwirtschaftsamt, Untere Naturschutzbehörde und Alpgenossenschaft regelmäßige Rücksprachen vereinbart.
Landrätin Indra Baier-Müller zeigte sich erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass wir nun starten können“, sagte sie am Rande des Vor-Ort-Termins. „Vor allem im Hinblick auf Starkregen-Ereignisse, die im Rappenalptal insbesondere im Juli und August immer wieder stattgefunden haben, und die Schonzeit der Fische, die im Oktober beginnt, ist es wichtig, dass wir dem Bachlauf in diesem günstigen Zeitfenster wieder Raum schaffen.“
Landratsamt hatte bereits vergangenes Jahr die Überschwemmungsgefahr reduzieren lassen
Um die Überschwemmungsgefahr durch Schmelzwasser für die Unterlieger zu reduzieren, hatte das Landratsamt bereits vergangenes Jahr vor Wintereinbruch Sofortmaßnahmen veranlasst. Dabei wurde an sieben Stellen punktuell der Damm geöffnet, um dem Bachlauf mehr Raum zu geben.
Im Juli hatten die betroffene Alpgenossenschaft und der Freistaat Bayern nach einem längeren öffentlichen Streit vor dem Verwaltungsgericht Augsburg einen Vergleich zum weiteren Vorgehen geschlossen. Darauf beruhen die jetzt beginnenden Maßnahmen unter der Federführung des Freistaats.
Die Alpgenossenschaft hat nun ein Unternehmen damit beauftragt, den Wildbach zu renaturieren.