Der zweite Prozess im Allgäuer Tierskandal ist am Donnerstag abgebrochen worden. Nun muss er komplett neu aufgerollt werden. Es könnte sein, dass das erst im kommenden Jahr passiert. Nach etlichen Unterbrechungen verkündete der Vorsitzende Richter im Landgericht Memmingen am Nachmittag das Ende dieses ersten Prozessanlaufes.
Angeklagt sind drei Landwirte (67, 39 und 37) aus Bad Grönenbach im Unterallgäu wegen des Vorwurfs, gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben. Sie hätten laut Anklage 32 Rinder nicht ausreichend von einem Tierarzt versorgen lassen.
Am Donnerstag nun hätten eigentlich Sachverständige aussagen und beschreiben sollen, was sie während der Kontrolle des Milchviehbetriebes am 29. Juli 2019 gesehen haben. Damals war der Allgäuer Tierskandal aufgedeckt worden. Die Angaben der Sachverständigen sind in die Anklageschrift eingeflossen, in der detailliert beschrieben wird, warum die 32 Rinder teils erheblich und längere Zeit gelitten haben sollen.
Kontrolle im Allgäuer Tierskandal: Einseitig und unprofessionell?
Zu diesen Aussagen aber kam es nicht. Dr. Wolfgang Hansen, einer der drei Verteidiger, stellte Befangenheitsanträge gegen die drei Sachverständigen. Seine beiden Kollegen schlossen sich an. Wie die drei Kontrolleure während der Überprüfung der Tiere vorgegangen seien, rufe den Eindruck hervor, dass sie einseitig und unprofessionell gearbeitet hätten.
In der Anklage heißt es bei einigen Rindern beispielsweise, sie hätten ein Schmerzgesicht gezeigt. Dabei legten die Tiere unter anderem die Ohren nach hinten. Den Prozessakten liegen Fotos bei, die Tiere aus dem Bad Grönenbacher Stall zeigen, die ein Schmerzgesicht haben sollen. Auf diesen Fotos sei zu sehen, dass die Kontrolleure sie aus nächster Nähe, ein bis zwei Meter entfernt, erstellt haben. Das widerspreche aber einem Leitfaden, der beschreibe, dass Kühe aus einiger Entfernung beobachtet werden müssten, damit sie nicht von fremden Menschen irritiert würden – was bei diesen Tieren leicht geschehe, wie ein Veterinär am zweiten Verhandlungstag sagte. In diesem Fall aber hätten die Kontrolleure sehr nah an den Tieren gestanden, so hätten die Kühe die Ohren nach hinten gestellt, um zu horchen, was da vor sich gehe.
Kein Urteil aufgrund von Mutmaßungen
Verteidiger Hansen zitiert weiter aus dem Leitfaden: Auch andere Verhaltensweisen müssten bei einer Kuh aus der Ferne beobachtet werden, nicht aus der Nähe. Wenn dabei eine bestimmte Zahl an Auffälligkeiten zu entdecken sei, bestehe die Möglichkeit, dass es einem Tier nicht gut gehe. Dann müsse es untersucht werden, um zu einem belastbaren Ergebnis zu kommen. Das sei hier nicht geschehen. Also handele es sich um Mutmaßungen der Kontrolleure. Und aufgrund von Mutmaßungen könne kein Urteil gefällt werden, sagte Hansen.
Ob die Befangenheitsanträge zugelassen werden, hätte vom Gericht entschieden werden müssen. Das wäre zeitintensiv gewesen, die drei Kontrolleure hätten am Donnerstag also vermutlich nicht mehr aussagen können, erklärt Jürgen Brinkmann, Pressesprecher des Memminger Landgerichts. Zudem sei von den Verteidigern angekündigt worden, dass sie während des Prozesses möglicherweise weitere Zeugen laden möchten.
Die Zeit wurde im Prozess um den Allgäuer Tierskandal knapper
Und so wurde immer deutlicher, dass die Zeit knapp wird. Da der Prozess zwei Wochen verspätet begonnen hatte, fehlten bereits drei Verhandlungstage. Theoretisch hätten weitere Verhandlungstermine für August vereinbart werden können. Doch einer der beiden Schöffen trete da einen bereits länger geplanten Urlaub an, sagte der Vorsitzende RichterBernhard Lang.
Ein Prozess, der noch nicht so lange läuft, darf aber nicht länger als drei Wochen pausieren. Also blieb nur eine Möglichkeit: Er musste ausgesetzt werden. Das heißt: Alles beginnt von vorn. Termine müssen gefunden, Sachverständige und Zeugen geladen werden. So könne es passieren, dass er erst nächstes Jahr erneut starten kann, sagt Brinkmann. An der Anklage werde nichts verändert. Allerdings dürfe die Staatsanwaltschaft in der Zeit bis zum nächsten Start weiter in dieser Angelegenheit ermitteln, neue Zeugen laden.
Prozess komplett einstellen?
Der Prozess hätte auch komplett eingestellt werden können, regte Verteidiger Martin Jensch zwischen zwei längeren Unterbrechungen an. Er nannte Paragraf 153, der ermöglicht, einen Prozess wegen Geringfügigkeit zu beenden. Darauf aber ließ sich Staatsanwalt Roman Stoschek nicht ein.