Die finanzielle Ausstattung der bayerischen Landtagsabgeordneten hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Kritik und Schlagzeilen gesorgt.
Während etwa der Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim den Parlamentariern im Freistaat wiederholt eine besonders ausgeprägte Selbstbedienungsmentalität unterstellt hat, verweisen alle Fraktionen im Landtag auf die besonders ausgeprägte Rolle der Landesebene in Bayern und die speziellen Herausforderungen in einem Flächenland. Um auch der mit einer starken Ministerialbürokratie ausgestatteten Landesregierung inhaltlich Paroli bieten zu können, sei eine gute finanzielle Ausstattung der Parlamentarier notwendig, heißt es im Parlament.
Die Finanzierung der Landtagsabgeordneten ist vor allem im dritten Teil des Bayerischen Abgeordnetengesetzes geregelt. Artikel fünf legt dort das steuerpflichtige Einkommen fest. Dieses beträgt derzeit 7642 Euro im Monat. Die Entwicklung dieses Parlamentariergehalts ist seit einigen Jahren in einem komplizierten Verfahren an die Einkommensentwicklung in Bayern gekoppelt.
Artikel sechs befasst sich mit einer monatlichen steuerfreien Kostenpauschale. Diese beträgt derzeit 3366 Euro. Damit gedeckt werden sollen laut Gesetz „allgemeine Unkosten, insbesondere für die Betreuung des Stimm- und Wahlkreises, Bürokosten, Porto und Telefon sowie sonstige Auslagen“ als MdL sowie mandatsbedingte Verpflegung und Übernachtung.
Da es keine Einzelabrechnung gibt, verbleiben nicht benötigte Mittel aus dieser Pauschale in der Tasche des jeweiligen Abgeordneten. Im Landtag verweist man aber darauf, dass eine „Spitzabrechnung“ extrem aufwendig und teuer wäre und die Pauschale auch höchstrichterlich genehmigt worden sei.
Darüber hinaus stehen jedem MdL derzeit für Personalkosten 118 000 Euro im Jahr zur Verfügung. Die Summe errechnet sich in Anlehnung an den Tarif im öffentlichen Dienst nach den Kosten für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter und einen Sekretariatsjob. Als Konsequenz aus der „Familienaffäre“ werden seit 2013 alle Mitarbeiterverträge vom Landtag geprüft und die Vergütungen auch nicht mehr von den Abgeordneten selbst, sondern direkt vom Landtagsamt überwiesen. Nicht genutzte Mittel bleiben in der Staatskasse.
Auch sogenannte Werkverträge werden vom Landtagsamt geprüft. Die Beauftragung von Parteigeschäftsstellen – wie im Fall Felbinger bis 2013 geschehen – soll deshalb heute nicht mehr möglich sein. Ob die vergütete Arbeit aber tatsächlich auch ausgeführt wird, könne vom Landtag aus nicht geprüft werden, heißt es in München. Hier sei man letztlich auf die Vertrauenswürdigkeit der gewählten Volksvertreter angewiesen.