Seit 40 Jahren gibt es in Bayern ein Denkmalschutzgesetz. Es ist das Fundament für den Erhalt historischer Bauten: von Klöstern und Kirchen, alten Fabriken und kleinen Bauernhöfen, Schlössern und Wirtshäusern.
Als die Abgeordneten des Bayerischen Landtags Ende Juni 1973 ein Denkmalschutzgesetz für den Freistaat verabschiedeten, da war es höchste Zeit.
Mit dem Wiederaufbau der Nachkriegszeit hatte eine „zweite Zerstörung“ nach jener durch die Kriegsbomben eingesetzt; die Modernisierer in Politik und Wirtschaft wollten praktische, funktionale Neubauten und eine autogerechte Stadt, und dafür mussten viele alte Gebäude und Plätze weichen.
Seit 1973 in Kraft
Das bayerische Denkmalschutzgesetz, das am 1. Oktober 1973 in Kraft trat, wirkte bundesweit vorbildhaft und wurde zur Grundlage für eine beeindruckende Erfolgsgeschichte. Die feierten Landesdenkmalrat und Wissenschaftsministerium am Freitag mit einem Festakt in der Münchner Allerheiligenhofkirche.
Bayerns oberster Denkmalpfleger Egon Johannes Greipl, der Chef des Landesamts, sieht zum 40. Jubiläum des Gesetzes nicht nur Anlass zum Jubel. Die Senkung der staatlichen Zuschüsse für Denkmalbesitzer von 23 auf zehn Millionen Euro in den vergangenen 13 Jahren führe dazu, dass über 3000 Denkmale in Bayern nicht mehr renoviert werden.
Vor allem in den Dörfern beklagt Greipl ein „Ausbluten“ der Dorfkerne, wo Denkmale verfallen, während an den Dorfrändern „permanent neues Bauland ausgewiesen wird“. Es bleibt dabei: Auch nach 40 Jahren mit gesetzlicher Grundlage braucht die Denkmalpflege weiterhin das Engagement der Bürger.
städtchen diese Missserie besonders auffällt. Und da es eine echte Missserie ist,
sollte " man " im ersten Teil des Artikels nicht loben; sondern, eine deutliche Lockerung
der völlig überzogenen Denkmalschutzidee herbeiführen. Dann wird es in den Dörfern
und Kleinstädtchen " vielleicht ?? " vorangehen. "Schrott" braucht keinen Schutz !!