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HANDBALL: DRITTE LIGA, MÄNNER
Heiko Karrer einigt sich mit dem TVG
Heiko Karrer im September 2015 bei der Partie des TV Großwallstadt gegen den TSV Rödelsee.
Foto: Andreas Stöckinger | Heiko Karrer im September 2015 bei der Partie des TV Großwallstadt gegen den TSV Rödelsee.
Jörg Rieger
 |  aktualisiert: 11.12.2019 10:14 Uhr

Das Kapitel zwischen dem Handball-Drittligisten TV Großwallstadt und seinem ehemaligen Trainer Heiko Karrer ist beendet. Beide Parteien haben sich kurz vor dem für Dienstag angesetzten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Würzburg auf einen Vergleich geeinigt. „Ich fühle mich nun rehabilitiert“, sagt der 46-jährige Karrer dieser Redaktion.

„Schlussstrich gezogen“

Dem einstigen Nationalspieler und früheren TVG-Akteur war im September nur vier Spieltage nach Saisonbeginn fristlos gekündigt worden. Doch für einen solchen Schritt braucht es handfeste Gründe, die der Verein nach Karrers Angaben nicht vorgebracht hat. Deshalb erhob er über seinen Anwalt eine sogenannte Kündigungsschutzklage. Sie hat nun dazu geführt, dass das ursprünglich bis zum 30. Juni 2018 laufende Vertragsverhältnis rückwirkend ordentlich beendet wird und eine Abfindung in nicht genannter Höhe fließt.

„Damit ist ein Schlussstrich gezogen“, sagt Karrer, der mit seiner Familie in Großwallstadt wohnt: „Aber natürlich bin ich nach wie vor enttäuscht darüber, dass ich mit der Mannschaft aktuell nicht die Erfolge genießen kann, die wir uns über die vergangenen zweieinviertel Jahre hart erarbeitet haben.“

Ehemals Trainer in Rimpar

Als Karrer kurz nach Rundenbeginn freigestellt worden ist, stand der Traditionsklub in der 3. Liga Ost im Mittelfeld der Tabelle, aktuell führt sie der Altmeister mit 18:6-Punkten an. Darüber, welchen Anteil Karrer und welchen der neue Trainer Manfred Hofmann an diesem jüngsten Aufschwung trägt, kann man natürlich nur spekulieren. Karrer, der von 2006 bis 2009 die DJK Rimpar trainierte, hat nun jedenfalls erstmal genug von seinem Sport: „Es hat da viel Herzblut dringesteckt. Ich muss das Ganze jetzt sacken lassen. Dann wird man sehen, wie es weitergeht.“ Von Seiten des TVG gibt es zu dem Fall auch auf Nachfrage keine Stellungnahme.

 
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