Seit mittlerweile gut fünf Monaten steht der Spielbetrieb im Amateurfußball still. Als die steigenden Corona-Zahlen im Herbst des letzten Jahres die Fußballer vorzeitig in die Winterpause zwangen, rechneten wohl die meisten nicht mit einer solch langen Zwangspause. Angesichts der aktuell wieder steigenden Fall-Zahlen wird eine baldige Rückkehr auf die Sportplätze allerdings von Tag zu Tag unwahrscheinlicher. Vielmehr stellt sich die Frage, ob die Saison 2019/21 wie vorgesehen bis zum 30. Juni 2021 regulär beendet werden kann.
Ein Abbruch der Saison war für den Bayerischen Fußball-Verband (BFV) von Anfang an die letzte Option. Daher wurde die Spielzeit 2019/20 im letzten Frühjahr auch nicht abgebrochen, sondern um ein Jahr verlängert. Seitdem konnten in den meisten Spielklassen in der Regel aber nur fünf Spieltage absolviert werden. In seine Spielordnung hat der BFV daher mittlerweile einen Passus aufgenommen, der Modalitäten für einen Abbruch festlegt.
Auf- und Abstiegsregelungen bleiben bei Abbruch bestehen
„Kann ein Spieljahr aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder höherer Gewalt nicht bis zum festgelegten Spieljahresende beendet werden, wird dieses unter den nachfolgenden Regelungen abgebrochen und gewertet, sofern bei 75 Prozent der Mannschaften aus der jeweiligen Spielgruppe mindestens 50 Prozent der Verbandsspiele ausgetragen bzw. durch die Sportgerichte gewertet wurden“, heißt es unter Paragraf 93, Punkt 1, der Spielordnung – ein Passus, der laut Auskunft von BFV-Pressesprecher Fabian Frühwirth bereits seit August 2020 existiert.
Beim Abbruch erfolgt die Wertung nicht nach Punkten, sondern nach einer Quotientenregel. Die besagt, dass die erreichten Punkte durch die absolvierten Spiele geteilt werden. Dadurch werden Mannschaften, die weniger Partien absolviert haben als andere, nicht benachteiligt. Ferner heißt es: „Die Auf- und Abstiegsregelungen, wie in den amtlichen Teilen auf www.bfv.de veröffentlicht, behalten ihre Gültigkeit.“
Mellrichstadt/Frickenhausen würde Ostheim noch verdrängen
Das gelte aber nur für den direkten Auf- und Abstieg, die Relegation indes entfiele: „Die Mannschaften verbleiben in ihrer Spielklasse“, heißt es zur Relegation in Paragraf 93. Das bedeutet: Für zweitplatzierte Relegationsanwärter entfällt die Aufstiegsmöglichkeit, Teams auf den unteren Relegationsrängen bleibt ein „Nachsitzen“ erspart. Großen Einfluss auf den Aufstieg hat die Anwendung der Quotientenregelung vor allem in der A-Klasse Rhön 3. Hier liegen mit dem TSV Ostheim, der SG Eußenhausen/Mühfeld und der SG Mellrichstadt/Frickenhausen drei Teams an der Tabellenspitze ganz eng zusammen.
Obwohl die SG Mellrichstadt/Frickenhausen aktuell nur Dritter ist, würde sie von der Quotientenregelung profitieren und den TSV Ostheim vom ersten Tabellenplatz verdrängen. Grund hierfür sind die zwei weniger ausgetragenen Spiele der SG. Besonders bitter aus Ostheimer Sicht: Im Saisonendpurt würde es noch zu einem direkten Duell mit Mellrichstadt/Frickenhausen auf heimischen Platz kommen. Die Ostheimer hätten die Meisterschaft also trotz der 2:3-Niederlage im Hinspiel noch selbst in der Hand. Die anderen direkten Begegnungen zwischen den ersten Drei haben hingegen schon alle stattgefunden.
Petzold: „Komplette Annullierung wäre auch nicht fair“
„Ich bin der Meinung, dass mittlerweile leider fast nichts anderes mehr übrig bleibt als ein Abbruch der Saison. Auf diese Art und Weise Meister zu werden und aufzusteigen wäre jedoch etwas komisch. Eine emotionale Meisterfeier würde es jedenfalls nicht geben“, sagt Matthias Petzold, Trainer der SG Mellrichstadt/Frickenhausen. Eine Annullierung der Saison ohne Auf- und Absteiger sei für ihn aber auch nicht wirklich fair. Immerhin wurde bereits ein Großteil der Saison absolviert. „Die guten Leistungen von fast zwei Jahren wären dann völlig umsonst gewesen“, findet Petzold.
Am wichtigsten wäre ihm im Moment, einfach wieder einmal mit seinen Spielern auf dem Platz zu stehen und zu kicken. „Ohne Fußball fehlt etwas. Wir haben zwar per App eine Laufgruppe gestartet, was auch Spaß macht. Dass wir jetzt aber schon so lange auf Fußball verzichten müssen, hätte ich im letzten Herbst auch nicht gedacht.“
Für den TSV Ostheim wäre ein Abbruch der Saison „sehr schade“
Auch beim TSV Ostheim geht man aktuell davon aus, dass die Saison nicht regulär beendet werden kann. „Wir hätten zwar nur noch fünf Spiele, der Verband muss aber natürlich alle Spielklassen im Blick haben. In der Bayernliga gibt es ja beispielsweise Teams, die noch über zehn Spiele absolvieren müssten“, sagt Bernd Schindlmeier. Der Fußball-Abteilungsleiter des TSV Ostheim verhehlt aber nicht, „dass ein Abbruch der Saison für uns sehr schade wäre. Vor der Unterbrechung hatten wir acht Spiele in Folge gewonnen und waren richtig gut drauf.“ Vor allem für das Rückspiel gegen Mellrichstadt/Frickenhausen hatten sich die Ostheimer einiges vorgenommen. „In Mellrichstadt haben wir in der Hinrunde sehr unglücklich verloren“, erinnert sich Schindlmeier. Er würde es auch begrüßen, wenn die Relegation vielleicht doch noch gespielt werden könnte. „Ansonsten werden wir eben in der neuen Saison wieder angreifen. Rainer Graumann hat bei uns eine junge Mannschaft aufgebaut, die vor allem in der Offensive viel Potenzial hat. Ich hoffe nur, dass die Spieler nach der langen Pause die Motivation nicht verlieren.“
Wargolshausen würde mit Trappstadt II die Plätze tauschen
Ähnlich wie den Ostheimern würde es der SG Trappstadt II/Gabolshausen-Untereßfeld I/Alsleben I in der B-Klasse Rhön 4 ergehen. Die Spielgemeinschaft aus dem Grabfeld rangiert aktuell noch auf dem zweiten Platz, der am Ende der Saison den Aufstieg in die A-Klasse bedeuten würde. Bei Anwendung der Quotinentenregelung würde die SG Wargolshausen I/Wülfershausen II, die zwei Spiele weniger ausgetragen hat, aber noch vorbeziehen und zusammen mit der SpVgg Althausen-Aub in die A-Klasse aufsteigen.
In den anderen Spielklassen im Kreis Rhön würde es auf den direkten Auf- und Abstiegsplätzen keine Änderungen geben. Die Möglichkeit, über die Relegation den Aufstieg in die nächst höhere Spielklasse zu schaffen, entfällt hingegen für die DJK Salz/Mühlbach (Zweiter Kreisklasse Rhön 2) und die SG Sulzfeld/Merkershausen (Zweiter A-Klasse Rhön 2). Profitieren würde die SG Sandberg I/Waldberg II (Vorletzter Kreisklasse Rhön 2), die im Falle eines Saisonabbruchs den Klassenerhalt geschafft hätte.
1. (1.) SpVgg Althausen-Aub 17 14 1 2 81:20 43 2,53
2. (3.) SG Wargolsh. I/Wülfersh. II 16 11 5 0 59:17 38 2,38
3. (2.) SG Trappstadt II/Gab.-U./Als. 18 13 2 3 62:19 41 2,28
4. (5.) FC WMP Lauertal III 17 8 4 5 47:32 28 1,65
5. (4.) TSV Aubstadt III 18 9 2 7 62:41 29 1,61
6. (6.) Großwenkh. II/Münnerst. III 18 7 4 7 31:44 25 1,39
7. (7.) SV Eichenhausen/Saal II 18 7 2 9 34:45 23 1,28
8. (8.) Rannungen/Pfänd./Holzh. III 16 5 4 7 31:35 19 1,19
9. (9.) SpVgg Sulzdorf/Bundorf II 18 5 4 9 38:65 19 1,06
10. (10.) Herbstadt III/Irmelsh. II 19 4 5 10 32:73 17 0,89
11. (11.) Kleinbard. I/B. Königsh. II 17 3 4 10 32:55 13 0,76
12. (12.) Sulzf./Merkersh. II/Eibst. II 16 3 3 10 24:43 12 0,75
13. (13.) Rothhausen/Thundorf II 18 3 2 13 22:66 11 0,61