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Fußball:
Richterspruch alarmiert Fußballer
Fußball gilt als Kampfsportart: Nur wer rücksichtslos foult, kann auch vor dem Zivilgericht zur Rechenschaft gezogen werden.
Foto: Christian Schwab | Fußball gilt als Kampfsportart: Nur wer rücksichtslos foult, kann auch vor dem Zivilgericht zur Rechenschaft gezogen werden.
Redaktion
 |  aktualisiert: 11.12.2019 15:36 Uhr

(dpa/vu) Hat das vom Oberlandesgericht Hamm gesprochene Schmerzensgeldurteil Auswirkungen für den ganzen Fußball. DFB-Vizepräsident Karl Rothmund befürchtet weitreichende Konsequenzen. Andere Experten sehen das anders.

Das Gericht hatte dem klagenden Amateurfußballer 50 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Er war bei einem Spiel der Kreisliga Dortmund von seinem Konkurrenten so schwer am Knie verletzt worden, dass er seinen Beruf als Maler und Lackierer auch gut zweieinhalb Jahre nach dem Foul nicht mehr ausüben kann. „Durch die Verletzung kam es zu einer starken Durchblutungsstörung“, sagte der 34-Jährige „Ich musste notoperiert werden. Einen Tag länger und das Bein hätte amputiert werden müssen.“

Grobe Fouls können nach dem richtungweisenden Urteil somit drastische finanzielle Konsequenzen für die Übeltäter haben. „Das hat Auswirkungen für den ganzen Fußball, aber es betrifft natürlich besonders den Amateurbereich und die Schiedsrichter“, kommentiert Rothmund den bemerkenswerten Spruch des OLG Hamm.

Rainer Koch differenziert

Rainer Koch, Präsident des Bayerischen Fußballverbandes und beim DFB zuständig für Rechts- und Satzungsfragen, findet dagegen „keinen neuen Aspekt“, sagt aber auch: „Angesichts der Höhe des zugesprochenen Schmerzensgeldes wird man das Urteil genau analysieren müssen.“ Dass besonders gravierende Regelverstöße, insbesondere bei Vorsatz und grober Rücksichtslosigkeit, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche auslösen können, entspreche, so Koch, der ständigen Rechtsprechung, auch des Bundesgerichtshofs.

Jeder Spieler wisse, dass Fußball ein Kampfsport sei, der Verletzungsgefahren mit sich bringe. Es führe daher keineswegs jedes Foulspiel oder jede Fahrlässigkeit zu einer Schadensersatzverpflichtung. Ausschlaggebend sei vielmehr, ob eine besonders schwerwiegende, grob fahrlässige oder sogar vorsätzliche Regelwidrigkeit vorliege. „Wer fair spielt, hat wenig zu befürchten“, meint Koch und fügt hinzu: „Darüber hinaus schützen Versicherungen gegen die meisten Haftungsfälle. Gegen vorsätzliche Verletzungen des Gegenspielers gibt es allerdings keinen Schutz. Den hätte der Täter aber auch nicht verdient.“

Die Fußballergewerkschaft VdV begrüßt das Urteil. „Das ist in Ordnung, wenngleich 50 000 Euro eine Menge Holz für den Betroffenen sind“, meinte VdV-Geschäftsführer Ulf Baranowsky. „Aber in der Tat ist der Fußballplatz kein rechtsfreier Raum“, ergänzte er.

Bei rücksichtslosen Fouls, die schwere Verletzungen nach sich zögen, müssten Fußballer mit solchen Urteilen rechnen, meinte VdV-Justiziar Frank Rybak. Er schränkte grundsätzlich ein, dass Fußballer bereits beim Betreten des Platzes mit Verletzungen rechnen müssten. Schwierig sei es bei anschließenden Zivilklagen, den Foulenden der Vorsätzlichkeit zu überführen. Für Lehner wären bei „versteckten“ Regelwidrigkeiten mit Verletzungsfolgen Filmaufnahmen oder Zeugenaussagen eine konkrete Hilfe bei der Beweisaufnahme.

Vorsatz schwer zu beweisen

Nach wie vor gibt es allerdings ein Grundproblem, speziell bei zivilrechtlichen Verfahren: Wie soll bei groben Fouls der Vorsatz des Übeltäters bewiesen werden? Der Heidelberger Sportrechtler Michael Lehner sagt, ein Schiedsrichterpfiff entscheide nicht über einen Rechtsanspruch. Klar ist für Lehner indes eines: „Die sogenannte Blutgrätsche ist vorsätzliche Körperverletzung.“

 
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