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WÜRZBURG
Kickers: Anwohner scheitern vor Gericht
Die Zuschauer, wie hier beim Spiel am Mittwoch gegen Preußen Münster, können auch weiterhin Flutlichtspiele der Kickers verfolgen.
Foto: T. Obermeier | Die Zuschauer, wie hier beim Spiel am Mittwoch gegen Preußen Münster, können auch weiterhin Flutlichtspiele der Kickers verfolgen.
Holger Welsch
 |  aktualisiert: 17.12.2020 02:16 Uhr

Dass jetzt in Würzburg am Dallenberg Ruhe einkehrt, davon ist nicht auszugehen. Dafür werden weiterhin jubelnde Fußballfans des FC Würzburger Kickers sorgen. Ob zwischen dem Verein und sich vom Spielbetrieb belästigt fühlenden Nachbarn Ruhe einkehrt, ist eine andere Frage. Die klagenden Anwohner haben jedenfalls am Donnerstag vor dem Würzburger Verwaltungsgericht eine herbe Niederlage erlitten.

Nach einer mehrstündigen Verhandlung wies die fünfte Kammer die Klagen gegen den Umbau der Flyeralarm-Arena und Belästigungen durch Lärm und Flutlicht ab. So lautet der Tenor des Urteils. Die ausführliche Begründung erfolgt später. Beklagte war die Stadt Würzburg wegen ihrer Baugenehmigungen zum Aus- und Umbau der Arena als Drittligastadion.

Der Streit zwischen Anwohnern, die sich als Bürgerinitiative Dallenberg zusammengeschlossen haben, schwelt schon seit Herbst 2014, als die ersten Klagen gegen die neue Flutlichtanlage eingingen. Zudem gab es Ärger wegen angeblicher Lärmbelästigungen durch das VIP-Zelt, durch Stadionansagen, wegen Verkehrs- und Abfallproblemen. Zudem wurde dem Verein mangelnde Kommunikation vorgeworfen.

Die Kickers reagierten mit einem Verkehrs- und Reinigungskonzept, sorgten für mehr Information und im vergangenen Herbst räumte selbst einer der klagenden Anwohner ein, dass sich alles „einigermaßen eingespielt“ habe und man „nicht scharf auf Klagen“ sei.

Dennoch landete der Zwist jetzt vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Nach einer nicht-öffentlichen Ortsbesichtigung und einem ebenfalls nicht öffentlichen Erörterungstermin vor zwei Wochen wurden sieben Klagen gegen die Baugenehmigung und fünf gegen das Flutlicht verhandelt. Die Anwesen der Kläger sind zwischen 70 und 260 Meter vom Stadion entfernt.

Wie der Vorsitzende Richter erläuterte, ist sowohl beim Licht wie auch beim Lärm das „nachbarrechtliche Rücksichtsgebot“ der wesentliche Ansatzpunkt. Die Kläger monierten unzumutbare Belästigungen durch das Flutlicht, das teilweise Emissionsrichtwerte übersteige. „Bei Flutlicht kann man im Schlafzimmer Zeitung lesen“, sagte ein Betroffener.

Dem hielt der Vertreter der Stadt entgegen, dass Überschreitungen der Richtwerte nur bei mehrmals in der Woche eingeschaltetem Licht zustande komme. Das sei aber nach den Auflagen der Stadt gar nicht möglich. Der Einsatz von Flutlicht sei nur bei Spielen der ersten Mannschaft erlaubt, und nur bei maximal zehn Spielen im Jahr. In der laufenden Saison gab es bislang nur zwei Flutlichtspiele, eines davon am Mittwochabend gegen Preußen Münster. Bei dieser Gelegenheit wollten die Kickers auch die Lärmbelästigung auf den Grundstücken der klagenden Anwohner messen, was ihnen diese aber nicht erlaubten.

Das kam bei der Fünften Kammer nicht gut an. Aktuelle Messergebnisse hätten mehr Aufschluss über die tatsächliche Belästigung gebracht, sagte der Vorsitzende. Gemessen wurde trotzdem: an vier Stellen in der Nähe. Dort wurden die zulässigen Werte teilweise überschritten – allerdings nur, wenn man davon ausgeht, dass es sich um ein „reines Wohngebiet“ handelt.

Und das ist einer der Knackpunkte. Denn an die Wohnhäuser grenzt unmittelbar der seit 1966 gültige Bebauungsplan „Sportplatz am Dallenberg“. „Da prallen zwei Welten mit unterschiedlichster Nutzung aufeinander“, stellte der Vorsitzende fest – und deutete an, dass jede Seite Abstriche machen müsse. Die Kickers könnten nicht agieren wie in einem Industriegebiet – und die Anwohner hätten nicht die Ansprüche wie in einem reinen Wohngebiet.

Der Anwalt der Kickers monierte: „Wir diskutieren hier, als wär's ein Stadion-Neubau.“ Dabei steht die Arena seit 1967 und war schon mit bis zu 14 000 Zuschauern gefüllt. Aktuell sind 10 006 Besucher erlaubt.

Nach den abgewiesenen Klagen warten die Parteien auf die schriftliche Urteilsbegründung. Zuvor wollen sich die Kläger nicht äußern.

Die Stadt freut sich derweil, „dass das Gericht unserer Auffassung folgt. Wir werden weiterhin in diesem Interessenkonflikt zwischen Anwohnern und Sport vermitteln.“ Auch die Kickers begrüßen die Entscheidung. Kickers-Vorstandsvorsitzender Daniel Sauer: „Auch nach dem Urteil ist es uns ein Anliegen, ein rücksichtsvolles Miteinander im nachbarschaftlichen Verhältnis zu pflegen.“ Das Gericht hat's noch nicht bestätigt, aber es ist davon auszugehen, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt werden kann.

 
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