Das Bezirkssportgericht Oberfranken hat im Fall FC Trogen entschieden: Der bis dato Spitzenreiter der Fußball-Bezirksliga Oberfranken Ost bekommt 24 seiner 37 Punkte abgezogen und befindet sich damit nach der Winterpause im Abstiegskampf. Der Verein hatte den Spieler Daniel Micklisch regelwidrig eingesetzt. Dafür machte das Gericht hauptsächlich den sportlichen Leiter des FC Trogen, Jens Degenkolb, verantwortlich und verhängte eine Funktionssperre von einem Jahr sowie eine Geldstrafe von 500 Euro gegen ihn. Micklisch muss 200 Euro Strafe zahlen und ist für vier Monate gesperrt.
15 der abgezogenen Punkte gehen an fünf Bezirksliga-Vereine, die geklagt hatten. Neun zusätzliche Strafpunkte bekam der FC Trogen, weil er laut Gericht vorsätzlich gehandelt habe. Sechs Vereine, die nach Ablauf des Stichtages (6. November 2017) geklagt hatten, gingen leer aus.
Der Fall Micklisch
Der Grund für das Urteil: Daniel Micklisch hat am 1. und 8. Juli 2017 in zwei Freundschaftsspielen für den FC Wüstenselbitz gespielt, zerstritt sich im Anschluss mit dem Verein und bat darum, wechseln zu dürfen. Zu diesem Zeitpunkt wäre ein Wechsel aber nur als Vertragsamateur möglich gewesen, da die Abmeldefrist (30. Juni) verstrichen war. Der FC Trogen trat an Wüstenselbitz heran und bat, das Abmeldedatum zurückzudatieren, was dann auch geschah. Bis zum 15. Oktober bestritt Micklisch fast alle Bezirksligaspiele für Trogen. Nach dem 3:1-Sieg in beim TSV Mistelbach ging im TSV-Heim ein anonymer Anruf ein, der den Verein auf die Regelwidrigkeit aufmerksam machte. Gemeinsam mit dem TSV Neudrossenfeld II, der ebenfalls von der Sache erfahren hatte, zog Mistelbach vor Gericht.
Nachdem die Vereine zunächst vor dem Bezirkssportgericht (am 9. Oktober) und dem Kreissportgericht scheiterten, gab ihnen das Verbandssportgericht in München recht und wertete die Partien der Neudrossenfelder Reserve und des TSV Mistelbach gegen Trogen im Nachhinein als 0:2-Niederlagen für den FC Trogen, der die Punkte entsprechend an die Konkurrenten abgeben musste.
Die Klagen weiterer Vereine wurden nun beim Bezirkssportgericht verhandelt. Hier bekamen zusätzlich zu Neudrossenfeld und Mistelbach noch der SSV Kasendorf, der FC Tirschenreuth und der TSV Thiersheim jeweils drei Punkte aus ursprünglich verlorenen Spielen gutgeschrieben. Anders als das Verbandsgericht ging das Bezirkssportgericht von einem vorsätzlichen Handeln der FC-Verantwortlichen aus und verhängte deshalb zusätzlich neun Strafpunkte.
Der VfR Katschenreuth, die SpVgg Oberkotzau, der BSC Saas Bayreuth, der FC Eintracht Münchberg, der TSV Kirchenlaibach-Speichersdorf und die SpVgg Selb hatten ebenfalls geklagt; allerdings erst nach dem vom Gericht festgesetzten Stichtag, weshalb sie keine Punkte gutgeschrieben bekamen.