Bellinzona
Gericht: Entschädigungen für Vorwürfe beim Sommermärchen
Die Verfahren wurden schon vor Jahren eingestellt. Aber die Frage einer Entschädigung für die beschuldigten Ex-DFB-Funktionäre stand noch im Raum.

Die Justiz in der Schweiz hat nach der Einstellung der Verfahren in der Sommermärchen-Affäre endgültig bestätigt, dass vier frühere Fußball-Funktionäre entschädigt werden müssen. Die Ex-DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach sowie Urs Linsi, der Ex-Generalsekretär des Weltfußballverbands FIFA, erhalten rund 780.000 Schweizer Franken (etwa 826.000 Euro) für die Entschädigung ihrer Anwälte und eine Genugtuung von je 15.000 Schweizer Franken.
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