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Bellinzona
Gericht: Entschädigungen für Vorwürfe beim Sommermärchen
Die Verfahren wurden schon vor Jahren eingestellt. Aber die Frage einer Entschädigung für die beschuldigten Ex-DFB-Funktionäre stand noch im Raum.
Theo Zwanziger       -  Theo Zwanziger erhält eine Entschädigung.
Foto: Arne Dedert/dpa/POOL/dpa | Theo Zwanziger erhält eine Entschädigung.
dpa
 |  aktualisiert: 21.02.2025 02:38 Uhr

Die Justiz in der Schweiz hat nach der Einstellung der Verfahren in der Sommermärchen-Affäre endgültig bestätigt, dass vier frühere Fußball-Funktionäre entschädigt werden müssen. Die Ex-DFB-Funktionäre Theo Zwanziger, Horst R. Schmidt und Wolfgang Niersbach sowie Urs Linsi, der Ex-Generalsekretär des Weltfußballverbands FIFA, erhalten rund 780.000 Schweizer Franken (etwa 826.000 Euro) für die Entschädigung ihrer Anwälte und eine Genugtuung von je 15.000 Schweizer Franken.

Die Kammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona musste unter anderem prüfen, ob die Ex-Funktionäre die Einleitung des Verfahrens durch ein rechtswidriges oder schuldhaftes Verhalten selbst bewirkt haben. In solchen Fällen kann ein Gericht - auch bei einer Einstellung - die Verfahrenskosten auf die Beschuldigten abwälzen. Dies sei in diesem Fall aber nicht gegeben, so die Strafkammer in ihrem Beschluss.

Im Kern ging es bei dem dann wegen Verjährung eingestellten Verfahren um eine Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro des DFB über den Weltverband FIFA an den inzwischen gestorbenen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus. Das Geld wurde als Beitrag für eine Gala zur WM 2006 deklariert, die nie stattfand.

 
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