Frankfurt
Ab in die Zukunft? Zurück in die Vergangenheit!
Dass der DFB 30 Millionen Euro nachzahlen muss, ging dank Rudi Völler etwas unter. Genauso wie die eigenwilligen Entscheidungsfindungen im Verband.
Allein die Definition lässt arg daran zweifeln, ob der DFB steuerliche Vorteile genießen sollte. Als gemeinnütziger Verein darf der Fußball-Verband das nämlich. Außer ihm wird mal wieder die Gemeinnützigkeit aberkannt, wie vergangene Woche für die Jahre 2014 und 2015. Das kostet den größten Sporteinzelverband der Welt beinahe 30 Millionen Euro. Als gemeinnützig jedenfalls gilt, wenn die "Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern". Heißt es in der sogenannten Abgabenordnung. Steuerrecht. Dröge.
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