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Bonn
Entscheidung im Dopingfall: Heßmann bis 14. März gesperrt
Im Juni 2023 wird Rad-Talent Michel Heßmann positiv auf ein Diuretikum getestet. Ein erstes Urteil wird wieder einkassiert. Nun erfolgt die Einigung. Der Sportler darf bald wieder fahren.
Michel Heßmann       -  Ab März 2025 darf Michel Heßmann wieder Rennen fahren.
Foto: Jasper Jacobs/Belga/dpa | Ab März 2025 darf Michel Heßmann wieder Rennen fahren.
Redaktion
 |  aktualisiert: 03.09.2024 02:44 Uhr

Im Dopingfall des Radprofis Michel Heßmann ist nach dem Einspruch der Welt-Anti-Doping-Agentur eine endgültige Entscheidung getroffen worden. Die Wada, die Nationale Anti-Doping-Agentur (Nada) und der Sportler haben sich auf eine 21-monatige Sperre geeinigt. Damit ist Heßmann ab dem 14. März 2025 wieder startberechtigt, zwei Monate vorher darf er bei einem Team wieder Trainingsfahrten absolvieren.

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