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Lausanne
Eislaufunion lässt russische Sportler für Olympia-Quali zu
Die Internationale Eislaufunion ermöglicht russischen und belarussischen Athletinnen und Athleten wieder eine Teilnahme an bestimmten Wettkämpfen. Der Verband kommt einer Empfehlung des IOC nach.
Das Logo des Eislauf-Weltverbandes Isu       -  Die Internationale Eislaufunion Isu lässt russische und belarussische Athletinnen und Athleten für bestimmte Wettkämpfe wieder zu.
Foto: Vincent Jannink/ANP/dpa | Die Internationale Eislaufunion Isu lässt russische und belarussische Athletinnen und Athleten für bestimmte Wettkämpfe wieder zu.
dpa
 |  aktualisiert: 26.01.2025 02:29 Uhr

Die Internationale Eislaufunion Isu lässt Athletinnen und Athleten aus Russland und Belarus unter neutraler Flagge und strengen Auflagen für Qualifikationswettkämpfe zu den Olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina d'Ampezzo 2026 zu. Die Entscheidung gilt für die Disziplinen Eiskunstlauf, Eisschnelllauf und Shorttrack, wie der Dachverband vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine mitteilte.

Die Isu kommt damit der Empfehlung des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) nach, russische und belarussische Sportlerinnen und Sportler unter neutraler Flagge starten zu lassen. Man habe die friedliche Teilnahme der neutralen Athletinnen und Athleten bei den Sommerspielen in Paris in diesem Jahr zur Kenntnis genommen, hieß es von der Isu.

Teilnahme nur bei bestimmten Veranstaltungen erlaubt

Die Regel gelte nur für bestimmte Wettkämpfe und nicht für Veranstaltungen der Isu im Allgemeinen wie zum Beispiel Weltmeisterschaften. Außerdem dürfen Russland und Belarus pro Veranstaltung nur jeweils einen neutralen Athleten stellen. Staffel- und Teamteilnahmen seien nicht möglich, hieß es. Ausnahmen bilden das Paarlaufen und das Eistanzen im Eiskunstlauf.

Trotz der nun möglichen Rückkehr machte die Isu deutlich, dass man den russischen Angriffskrieg weiter verurteile. Zu den strengen Auflagen für die Teilnahme zählen den Angaben zufolge unter anderem die Prüfung öffentlicher Äußerungen und Auftritte mit Blick auf den Krieg. Außerdem dürfe es beispielsweise keine vertraglichen Beziehungen zum russischen oder belarussischen Militär geben.

 
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