Das Sportgericht der Bayernliga hat Ricardo Borba vom Fußball-Landesligisten FC Würzburger Kickers für sechs Monate bis 18. Juni 2012 gesperrt. Zudem sprachen die Sportrichter um Heinz Ferber (Nürnberg) eine Geldstrafe in Höhe von 200 Euro aus, auch 50 Euro Verfahrenskosten müssen die Kickers tragen.
Auf eine detaillierte Urteilsbegründung wie sonst üblich hat das Sportgericht verzichtet. „In diesem Fall sind wir dem Wunsch der Kickers nachgekommen, keine ausführliche Begründung zu veröffentlichen. Wir haben es bei einer Kurzbegründung mit der Nennung der für das Urteil relevanten Paragrafen belassen, auch weil die Kickers die Vorwürfe weitgehend eingeräumt haben“, sagte Ferber auf Nachfrage, unterstrich aber dass „Paragraf 68 (2) ohnehin nur bei einem Grund Anwendung findet. Und das ist eine Tätlichkeit gegenüber dem Schiedsrichter.“ Borba hatte bei einem Hallenturnier in Königshofen am 16. Dezember 2011 den Referee nach Spielende tätlich angegangen (wir berichteten).
Da das Turnier in Baden-Württemberg stattgefunden hatte, musste die Meldung des Schiedsrichters erst vom badischen Fußball-Verband angefordert werden. „In Bezug auf seine erste Meldung hat der Schiedsrichter den Vorfall nicht mehr ganz so drastisch geschildert“, begründet Ferber die „am unteren Rand des Strafmaßes“ ausgesprochene Sperre für den 28 Jahre alten Brasilianer. Informationen dieser Zeitung zufolge war im ersten Bericht noch von einem Faustschlag die Rede, was der Unparteiische später abmilderte. Borba soll den Schiedsrichter an der Schulter angegangen haben.
Inwieweit die Sperre Konsequenzen für den Spieler selbst hat, war am Mittwoch bei den Kickers trotz mehrmaliger Versuche nicht in Erfahrung zu bringen. Weder Sportvorstand und Trainer Dieter Wirsching noch der Vorstandsvorsitzende Michael Schlagbauer waren für eine Stellungnahme zu erreichen. Als sicher aber gilt, dass die Rothosen die Sperre akzeptieren. „Für uns ist die Sperre sehr bitter. Aber wir haben das so akzeptiert, weil es in so einem Fall eine Sperre bis zu einem Jahr geben kann“, zitiert das Internetportal fupa Wirsching.
Der Paragraf 68 (2)
Ricardo Borba wurde gemäß Paragraf 68 (2) der Rechts- und Verfahrensordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) bestraft:
„Begeht ein Spieler eine Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter oder einen Schiedsrichterassistenten, so ist er mit einer Sperre von sechs Monaten bis zu zwei Jahren (bei Junioren: bis zu einem Jahr), in leichteren Fällen mit einer Sperre von mindestens acht Wochen zu belegen. In besonders schweren Fällen ist auf Ausschluss zu erkennen.“