Elena Reck will doch nur spielen. So oft wie möglich. Die 16-Jährige ist eine Vollblutfußballerin, wie sie sich ein jeder Trainer nur wünschen kann. Selbst beim Fototermin ist der Ball dabei, wird jongliert. Die sportliche Schülerin gehört im Frauenfußball-Team des TSV Rannungen zu den Leistungsträgerinnen, strebt mit ihrem Verein den Sprung aus der Kreisliga in die Bezirksliga an. So weit, so gut.
Tatsächlich würde Elena Reck aber auch gerne parallel in der U18-Jugend der SG Rannungen spielen, bei den Jungs also. Und jetzt wird's kurios: Denn laut einem Urteil des Bayerischen Fußballverbandes wird exakt dies der Kickerin verwehrt - im Gegensatz zu ihrer zwei Jahre älteren Schwester Isabell, die ebenfalls im Frauenteam des TSV Rannungen steht, davor in der weiblichen Jugend des FC 05 Schweinfurt aktiv war. "Aber erst nach einem langen Hin und Her damals", weiß Michael Reck.
Der Vater, der zusammen mit Andre Schmidt auch die TSV-Frauen trainiert, ist ein hartnäckiger Mensch, der auf privater Ebene juristischen Rat einholte und bei diversen BFV-Mitarbeitern und -Instanzen vorstellig wurde. "Isabell, aber auch ihre Mitspielerin Chiara Matthes bekamen als 16-Jährige schließlich ein Sonderspielrecht, mit dem sie sowohl bei den Frauen als auch bei den männlichen Junioren spielen durften. Erst hatte es damals geheißen, das ginge nicht."
Der Stolperstein in dieser verzwickten Angelegenheit wurde in den Weg gelegt mit der Einführung des U18-Pilotprojektes. "Leider hat man hier die Mädchen vergessen, die ja bis U17 bei den Jungs spielen dürfen, in der U18 aber nicht mehr", sagt Michael Reck, der bis zur Jugend selbst aktiv kickte, dann den landwirtschaftlichen Familienbetrieb in Hambach übernahm.
Eine Empfehlung wird zur Sackgasse
Als Sackgasse erwies sich die Empfehlung einer BFV-Mitarbeiterin. Diese hatte gesagt, Elena Reck, damals noch als Spielerin der SpVgg Hambach gemeldet, solle zum TSV Rannungen wechseln. Damit wäre der Weg frei, um sowohl bei den Frauen als auch bei den männlichen U18-Junioren der SG Rannungen zu spielen mit Kickern auch aus Hambach und Dittelbrunn.
"Auf einmal wurde uns mitgeteilt, dass Elena doch nicht U18 spielen darf, weil der Bayerische Fußballverband seine Statuten zum 1.August 2021 geändert hätte und diese auch rückwirkend greifen würden. Wir haben daraufhin Einspruch eingelegt. Nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt gibt es in der Rechtsprechung nämlich keine rückwirkende Regelung", echauffiert sich Michael Reck. Kurioserweise ist Tochter Elena beim BFV online als U18-Spielerin der SG Rannungen gemeldet, "aber sollte sie spielen, droht der Jugendmannschaft ein Punktabzug".
"Reines Machtgehabe"
Als "mädchenfeindlich" und "reines Machtgehabe" beurteilt der Hambacher das BFV-Prozedere. Vordergründig sei - diversen Aussagen von BFV-Mitarbeitern zufolge - der Schutz der Spielerinnen. "Elena war und ist bei den Jungs voll akzeptiert. Und wenn meine Tochter dort mit dabei ist, hilft ihr das in Sachen Physis und Durchschlagskraft, wovon wiederum das Frauenteam profitiert", so Michael Reck.
In seiner - ablehnenden - Urteilsbegründung wird seitens des BFV zugegeben, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Frauen- und Mädchenordnung keine konkrete Regelung über den Einsatz von älteren B-Juniorinnen im U18-Pilotprojekt enthalten war. Aber allein aus der Tatsache, dass bei der Schwester der Spielerin eine Ausnahmegenehmigung erteilt worden sei, könne kein Anspruch darauf für Elena Reck abgeleitet werden. Selbst wenn, wäre ein Anspruch für eine Sonderspielberechtigung nur bis zum 31. Juli 2021 erteilt worden.
Die neuen Regelungen seien laut BFV am 08.06.2021 beschlossen und am 10.06.2021 satzungsgemäß veröffentlicht worden. Rechtsmittel gegen die Änderungen seien von keinem Verein eingelegt worden. Die Spielerin erfülle bei den neu geregelten Voraussetzungen laut Verband zwar die altersbedingten Voraussetzungen. Wörtlich heißt es im BFV-Urteil: "Allerdings ist Elena Reck in der Saison 2021/2022 für den TSV Rannungen spielberechtigt, der mit keiner U17-Junioren-, aber einer Frauenmannschaft am Spielbetrieb teilnimmt. Somit kann dem Antrag auf Erteilung eines Sonderspielrechts nicht stattgegeben werden. Die Beschwerde war daher abzuweisen."
Unverständnis im Verein
Ein Urteil, dass nicht nur bei der Familie Reck, sondern auch beim TSV Rannungen auf Unverständnis stößt. "Wir hatten eine klare Aussage aus München erwartet. Leider ist das Ergebnis ein anderes. Ich finde es schade, dass die Spielerin in ihrer Entwicklung ausgebremst wird, da das Niveau in der Frauenliga für ihre Fähigkeiten nicht ausreichend ist. Das Jahr bei den Jungs wäre sehr gut für ihre fußballerische Zukunft im Frauenfußball gewesen", sagt TSV-Vorstand Florian Erhard, der zudem "keine klare und planungssichere Auskunft" von Seiten des Verbandes sieht.
"Unterm Strich leidet die Spielerin und der Verein darunter. Was in Würzburg beziehungsweise im Kreis vermittelt wird, ist in München offenbar nichts wert, da anscheinend nach unten an die Basis schlecht vermittelt wird", so Erhard weiter. Und: "Die 64 Euro Verfahrensgebühr sind auch sehr schwer zu akzeptieren, für eine Begründung, die keine ist." Die jüngste Tochter der Recks ist gerade mal elf Jahre alt. Und eifert ihren Schwestern und dem Bruder jetzt schon mit großem Elan nach. "Wenn sie mal einen Vereinswechsel vollziehen will, werde ich wohl vorher den Rechtsanwalt einschalten müssen", sagt Michael Reck. Und schmunzelt.
BFV-Regularien
Der Verbands-Frauen- und Mädchenausschuss (VFMA) hat zur Saison 2021/2022 den Einsatz von älteren B-Juniorinnen in Mannschaften des U18-Pilotprojektes in Niederbayern und Unterfranken genauer geregelt, da das Pilotprojekt und der Einsatz von Juniorinnen in diesen Mannschaften vermehrt in Anspruch genommen wird.
Voraussetzung für die Erteilung eines Sonderspielrechts für eine ältere B-Juniorin in einer U18-Juniorenmannschaft ist, dass der Verein weder mit einer U17-Junioren- noch einer Frauenmannschaft am Spielbetrieb teilnimmt.
Die SpVgg kat auf die Ablöse verzichtet.
Bitte stellen sie das in ihrem Bericht klar. 1. Vorsitzender der SpVgg Hambach
Reinhold Geißler