
Der Autohof 24 im Gewerbegebiet "Am Wiesenweg" in Erbshausen-Sulzwiesen will zwei zusätzliche Elektroladesäulen mit vier Elektroplätzen und der jeweiligen Leistung bis zu 400 kW bauen. Es ist grundsätzlich ein verfahrensfreies Bauvorhaben, aber der Bauherr hat bei der Gemeinde Hausen wegen der Baugrenze und einer Mauer angefragt. Der Grundstücks- und Bauausschuss stimmte den Anträgen auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan zu.
Sie haben mit der Errichtung des Transformators für die neuen Elektroladesäulen zu tun und hängen mit Sicherheitsbestimmungen, Abstandsflächen und einem Höhenversprung des Geländes zur nördlich angrenzenden Straße zusammen. Deshalb könne der Transformator nur außerhalb der Baugrenze und mit einer kleinen Stützmauer von 50 Zentimetern Höhe errichtet werden.
Bei einem weiteren Bauvorhaben im gleichen Gewerbegebiet fiel der Beschluss des Ausschusses mit 5:2 Stimmen mehrheitlich zugunsten des Antragstellers aus. Es ging um dessen Wunsch, ein bisheriges Bistro zu einer Ferienwohnung umzubauen. Der Sachbearbeiter im Landratsamt als Genehmigungsbehörde kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine eindeutige Aussage machen, ob dies möglich ist. Wegen des Grundsatzes der Gebietsverträglichkeit sind Ferienwohnungen in Gewerbe- und Industriegebieten nicht zulässig. Ob diese Ferienwohnung als gebietsverträglich angesehen wird, hängt von einer Einzelprüfung ab. Die bauordnungsrechtliche und baurechtliche Prüfung obliegt dem Landratsamt.
In der Kirchbergstraße in Rieden wird ein freistehendes Wohnhaus abgerissen. Die Baubeseitigung wurde der Gemeinde angezeigt und vom Grundstücks- und Bauausschuss zur Kenntnis genommen.
Keine Bedenken und Anregungen hat der Ausschuss gegen die Neuaufstellung des Bebauungsplans "Seeleite I und II" der Gemeinde Unterpleichfeld.