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Veitshöchheim
Zutrittsverbot für Standortübungsplatz
Bearbeitet von Peter Kallenbach
 |  aktualisiert: 08.10.2021 02:27 Uhr

Auch wenn die Grenzen des Standortübungsplatzes nicht überall mit einem Zaun versehen sind, weisen Schilder darauf hin, dass das Betreten des Geländes nördlich und ostwärts des Schenkenturmes nicht erlaubt ist, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundeswehr.

Der Standortälteste Veitshöchheim weist zudem auf die Gefahren hin, die durch übende Einheiten auch außerhalb der Übungs- und Schießzeiträume entstehen können. Schießzeiträume würden vier Wochen vorher über die Medien und in den Schaukästen auf dem Übungsplatz bekannt gegeben.

Neben Stacheldraht, ausgehobenen Gräben und Stellungslöchern sei auch eine Gefährdung durch Munition, Munitionsteile oder Munitionsreste nicht auszuschließen. Eltern würden gebeten, ihren Kindern die Gefahren, die ein militärisches Übungsgelände in sich birgt, zu erklären und dafür Sorge zu tragen, dass sie den Übungsplatz nicht betreten.

Ferner sei der Übungsplatz kein öffentliches Reitgelände und die Nutzung auch zu diesem Zweck verboten ist.

Besonders Hundehalter würden darauf hingewiesen, dass Diensthundeführer der Bundeswehr mit ihren Diensthunden das gesamte Areal zur Aus- und Weiterbildung nutzen. Deswegen sollten Hunde auch noch in unmittelbarer Nähe zum Standortübungsplatz angeleint werden. Auf dem Übungsplatz besteht Leinenpflicht.

 
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