Schon seit 2017 war eine neue Forstbetriebsplanung für Greußenheims Gemeindewald wegen der Waldflurbereinigung zurückgestellt worden. Nach wiederholter Aufforderung durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) fasste der Gemeinderat in seiner Jahresabschlusssitzung nun einstimmig den Grundsatzbeschluss, dies im kommenden Jahr in Angriff zu nehmen.
Die Beschlussfassung war erforderlich, da das AELF eine finanzielle Beteiligung des Freistaats in seinem Budget entsprechend einplanen muss. Die voraussichtlichen Kosten für den üblicherweise auf die Dauer von zwanzig Jahren ausgelegten Forstbetriebsplan belaufen sich auf etwa 20 000 Euro. Gewöhnlich erhalten die Kommunen davon die Hälfte als Rückerstattung vom Freistaat.
Die Ausarbeitung eines Forstbetriebsplanes setzt nach einer Aufklärung zum Thema durch AELF-Abteilungsleiterin Antje Julke und Revierförster Wolfgang Fricker bei einem Waldbegang im vergangenen Herbst neben einer Inventur zum vorhandenen Bestand auch eine Einschätzung dessen künftiger Entwicklung voraus.
Dazu äußerte CSU/FWG-Fraktion Fraktionssprecher Reinhold Seubert in der jüngsten Sitzung erhebliche Zweifel. Denn durch die Auswirkungen dreier Hitzesommer in Folge, mit entsprechend geringen Niederschlägen, seien von 170 Hektar Gemeindewald nahezu sechzig Prozent im Bestand gefährdet.
Eine verlässliche Prognose, wie sie ein Forstbetriebsplan liefern soll, erscheint Seubert somit nicht möglich. Deshalb äußerte der CSU/FWG-Fraktion Fraktionssprecher "wegen fraglicher Auswirkungen der jüngsten Dürrejahre und unbekannter Auswirkungen des Klimawandels Zweifel am Sinn einer auf zwei Jahrzehnte ausgelegten Forstbetriebsplanung und den für die Gemeinde damit verbundenen Ausgaben." Von der Verwaltung forderte Seubert, vor Beauftragung und Vergabe einer Forstbetriebsplanung mit AELF-Abteilungsleiterin Antje Julke zu klären, ob dies unter den gegebenen Voraussetzungen sinnvoll erscheint.
Bürgermeisterin Karin Kuhn (Bürgermitte Greußenheim, BmG) verdeutlichte jedoch gegenüber dem Gemeinderat erneut die Dringlichkeit, der wegen der Waldflurbereinigung seit Jahren immer wieder verschobenen Neuplanung der gemeindlichen Forsteinrichtung.
Zudem verwies Kuhn auf die Notwendigkeit eines Grundsatzbeschlusses, um eine finanzielle Beteiligung durch den Freistaat erhalten zu können. Entsprechend der geäußerten Bedenken erfolgte die einstimmige Beschlussfassung. In einer Forstbetriebsplanung wird neben der Kartierung des vorhandenen Bestandes auch die Planung des künftigen Holzeinschlags innerhalb der folgenden zwei Jahrzehnte zu einer nachhaltigen Waldentwicklung festgelegt.