
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Corona-Pandemie setzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Zuschusskomponente der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage für den November und darüber hinaus bis zum Ende des aktuellen Wintersemesters ab sofort wieder ein, heißt es in einer Pressemitteilung des Studentenwerks Würzburg.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Wir lassen die Studierenden in dieser Pandemie nicht allein. Wir werden die bereits aus dem Sommer bekannten Zuschüsse als Teil der Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut anbieten – und zwar bis zum Ende des Wintersemesters." Und weiter: "Ich danke dem Deutschen Studentenwerk und den Studierenden- bzw. Studentenwerken, dass sie wieder die Umsetzung übernehmen."
Die Überbrückungshilfe in Form eines Zuschusses bleibt damit Teil eines großen Pakets des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur Unterstützung von Studierenden. Antragsberechtigt sind Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt waren. Dies gilt für Studierende aus dem In- und Ausland, ohne Altersbegrenzung. Der Zuschuss wird monatlich zugesagt bis zu einer Höhe von 500 Euro, heißt es in der Mitteilung.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind die 57 regionalen Studierenden- und Studentenwerke, wobei die Anträge ausschließlich online über die etablierte, bundesweit einheitliche IT-Plattform gestellt werden. Eine Beantragung ist seit dem 20. November wieder möglich. Das Online-Tool für die Antragstellung ist hier zu finden: https://www.überbrückungshilfe-studierende.de
Zinsloses Darlehen
Eine weitere Säule der Überbrückungshilfe ist der Studienkredit der KfW. Dabei handelt es sich um ein bewährtes Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Seit 2006 bietet es Studierenden die Möglichkeit, monatlich bis zu 650 Euro aufzunehmen. Für die Überbrückungshilfe wurde schon im Frühjahr 2020 der Berechtigtenkreis des klassischen KfW-Studienkredits bis zum 31. März 2021 befristet erweitert. So können ihn auch ausländische Studierende – aus Drittstaaten und EU-Bürger, die sich erst kurz in Deutschland aufhalten – in Anspruch nehmen. Das Darlehen wurde für alle Darlehensnehmer zunächst befristet bis März 2021 zinslos gestellt. Diese Zinsvergünstigung wird nun bis zum Jahresende 2021 verlängert. Die Kosten übernimmt das BMBF.
Es gilt das bewährte Antragsverfahren. Grundsätzlich gelten die allgemeinen Bedingungen des KfW-Studienkredits. Nähere Informationen: www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe.
Nach Lektüre der FAQ beantwortet die BMBF-Hotline flankierend die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe. Tel.: 0800 26 23 003 Servicezeiten der Hotline: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr
Weitere Informationen: FAQ des BMBF zu den Überbrückungshilfen: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html